Klagenfurt - Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kann sich Nachbesserungen im Gesetz zur Wahlkampfkostenbeschränkung vorstellen. Im Ö1-"Mittagsjournal" zeigte er sich am Freitag offen für den Vorschlag, die Obergrenze für die Bundesländer zu senken.

Derzeit dürfen die Landesparteien sieben Millionen Euro ausgeben – es handelt sich um das gleiche Limit wie bei Bundeswahlkämpfen, obwohl die Wahlwerbung an viel weniger potenzielle Wähler geht. Eine Staffelung entsprechend der Bevölkerungszahl hält Kaiser zwar nicht für sinnvoll, er könnte sich aber die Einteilung der Länder in zwei oder drei Kategorien vorstellen.

Höhere Strafen "überlegenswert"

Ebenfalls für überlegenswert hält Kaiser eine Anhebung der Strafen, wenn sich Parteien nicht an die Obergrenze halten. Wenn die Grenze um bis zu 25 Prozent überschritten wird, fällt derzeit eine Strafe von zehn Prozent des Überschreitungsbetrags an. Ist die Überschreitung höher als 25 Prozent, ist eine Geldbuße von bis zu 20 Prozent dieses Teils möglich.

Kaiser, der derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist, sieht aber nicht nur Handlungsbedarf bei den Ländern. Auch auf Bundesebene solle nachgeschärft werden. So müsse präzisiert werden, welche Werbematerialien konkret von der Wahlkampfkostenbeschränkung erfasst werden. Zuletzt hatte es Diskussionen gegeben, ob beispielsweise Folder, die bereits vor dem Wahlkampf produziert werden, auch erfasst werden müssen. Zudem gab es Kritik, dass der Rechnungshof nur eine formale, aber keine inhaltliche Kontrolle durchführen könne. (red, derStandard.at, 31.10.2014)