Wien – Mit dem Tod von Gorin S. endete am 30. Jänner die Heimfahrt von Petra S., die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen vor Richterin Olivia-Nina Frigo sitzt. Zu schnell, zu betrunken krachte sie in einer Tempo-30-Zone in das Auto des jungen Mannes, der dadurch starb.

Der Prozess ist ein Musterbeispiel dafür, wie schnell eine unbescholtene 44-jährige Angestellte nicht nur das Leben des Opfers, sondern auch das seiner Familie und – bis zu einem gewissen Grad – auch ihr eigenes zerstören kann.

Mit leiser Stimme bekennt sie sich schuldig. "Wo waren Sie denn an diesem Abend vorher?", will Richterin Frigo wissen. "Ich habe mich nach der Arbeit mit einer Freundin im Café getroffen."

Mit 1,5 Promille unterwegs

"Was haben Sie dort getrunken?" – "Almdudler-Weißwein." – "Wie viel?" – "Das kann ich nicht mehr genau sagen." Es müssen einige gewesen sein, nach dem Unfall wurden bei ihr 1,5 Promille gemessen.

"Sie haben gewusst, dass Sie nicht mehr mit dem Auto fahren dürfen?", will Frigo wissen. Die Angeklagte nickt stumm. Der Fall hat noch eine Besonderheit: In dem Lokal war auch ihr Lebensgefährte, ebenso mit dem Auto dort.

Warum sie nicht mit ihm zurück nach Wien-Liesing gefahren sei? "Wir hatten einen Streit über Zwischenmenschliches. Ich bin in mein Auto gestiegen und wollte nur noch heim." Betrunken habe sie sich nicht gefühlt, obwohl die Polizei lallende Aussprache und schwankenden Gang festgestellt hatte.

Unfall mit 65 km/h

Sie fuhr in der Tempo-30-Zone auf einer breiten Straße. Mit 65 Kilometern pro Stunde, ihr Partner hinter ihr. Bei einer gut einsehbaren Kreuzung fuhr das Opfer heraus, wohl unter Verletzung der Nachrangpflicht.

"Wann haben Sie ihn wahrgenommen?", fragt Frigo. "Gar nicht. Es war ein Moment." Bremsspuren wurden nicht gefunden. Der andere Lenker erlitt bei dem Aufprall eine Herzruptur. Dass die Verletzung auch bei Tempo 30 entstanden wäre, kann der Sachverständige nicht ganz ausschließen, höchstwahrscheinlich aber nicht.

Die Mutter des Opfers verlässt schluchzend den Saal. Ihr Anwalt, der für die beiden Elternteile insgesamt 49.000 Euro für Begräbniskosten und Trauerschmerzensgeld bekommen will, erklärt, warum. "Er war das einzige Kind. Sie waren immer eine heile Familie, er wollte heiraten, es waren Kinder geplant. Der Rest der Familie lebt in Indien und London. Jetzt sind sie einsam geworden."

"Ich bin unendlich schuldig"

Die Freundin des jungen Mannes, die bei dem Crash Prellungen erlitt, möchte 12.000 Euro für ihre Trauer und 2000 Euro für die eigene Verletzung. Mit Tränen in den Augen sagte ihr die Angeklagte: "Ich bin unendlich schuldig, und es tut mir furchtbar leid."

Ein Argument, das Verteidiger Werner Tomanek in seinem Schlussplädoyer aufgreift. "Die größte Strafe ist bereits ihr Bewusstsein, ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben. Da gibt es keine Tilgung und Verjährung."

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft verurteilt Frigo die Frau schließlich zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 5400 Euro.

"Es ist nicht als Lappalie zu betrachten", begründet sie. Gleichzeitig "kann das Leid durch das Strafrecht nicht wieder gutgemacht werden". Die Forderungen der Angehörigen müssen auf dem Zivilrechtsweg eingeklagt werden, da die Versicherungen noch über die Schuldfrage des Unfalls diskutieren.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Angeklagte nimmt die Strafe an, die Staatsanwältin beruft, daher muss eine höhere Instanz entscheiden, wie hoch die staatliche Sanktion für die fahrlässige Zerstörung mehrerer Leben ausfallen soll. (Michael Möseneder, derStandard.at, 30.10.2014)