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Aus dem Fürstentum fließt weniger ins österreichische Budget als erhofft.

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Wien - Die schlechtere Konjunktur rüttelt am österreichischen Budgetgerüst. Doch nicht nur die Flaute, auch ein paar andere Faktoren führen dazu, dass die Ergebnisse deutlich vom im April erstellten Haushaltsplan abweichen. Einer der Gründe: Liechtenstein. Mit dem Fürstentum wurde Anfang 2013 ein Abkommen geschlossen, das zu einer pauschalen Besteuerung österreichischer Vermögen oder zur Offenlegung gegenüber der Finanz führt.

Das heuer in Kraft getretene Abkommen sollte 500 Millionen Euro in die Staatskasse spülen. Die Schätzung erweist sich aber als überhöht. Das Finanzministerium erwartet jetzt nur noch einen Wert von 300 Mio. Euro, wie es in seiner der EU-Kommission gemeldeten Budgetplanung heißt.

Österreichische Steuersünder - allein die Zahl heimischer Stifter und Begünstigter im Nachbarland wird auf 3000 bis 6000 geschätzt - sind nach dem Abkommen mit einer Abschlagszahlung von 15 bis 38 Prozent konfrontiert. Alternativ dazu kann eine Offenlegung gegenüber der Finanz gewählt werden, die einer Selbstanzeige gleichkommt.

"Kalte Repatriierung"

Denkbar wäre es, dass sich Vermögende für die Offenlegung entschieden haben, die in der Regel günstiger ist. Zudem gibt es die Möglichkeit der Kapitalflucht, wobei neben der Verlegung der Vermögen in andere Steueroasen jene der "kalten Repatriierung" ein Thema sein dürfte.

Wie berichtet wurden im Zuge des Steuerabkommens mit der Schweiz hohe Geldflüsse aus der Eidgenossenschaft nach Österreich festgestellt. Straffreiheit ist dann natürlich nicht gegeben, allerdings genießen derart nach Hause geschaffte Mittel den Schutz des Bankgeheimnisses, das ja für Inländer erhalten bleibt.

Ein Risiko bleibt freilich: Österreich könnte nach der neuen Gesetzeslage sogenannte Gruppenanfragen an die Schweiz oder Liechtenstein richten. Bern und Vaduz würden dann, sofern dem Begehren Rechnung getragen wird, Auskünfte über ausgewanderte Anleger geben.

"Kniefall"

Der Umgang mit dem diskreten Fürstentum hat immer wieder für Kritik gesorgt. Ein Finanzbeamter spricht von einem "Kniefall, mit dem man Liechtenstein wieder salonfähig gemacht hat. Und das wegen lächerlicher 300 Millionen Euro."

Skeptisch sehen Fachleute im Ministerium auch das derzeitige Verhalten der liechtensteinischen Steuerbehörde, die derzeit Probleme bei der Übermittlung von Dokumenten über Stiftungen habe, die für die Nachversteuerung benötigt würden. Verzögerungen wirken sich vor allem auf die Verjährung aus, relevante Fälle aus 2004 sind mit Ablauf des Jahres steuerlich sauber.

Lasche Kontrolle

Nicht ohne Brisanz ist auch die Anerkennung künftiger Stiftungen mit österreichischer Beteiligung im Fürstentum. Ob die gewählte Konstruktion dazu führt, dass der heimische Fiskus durch die Finger schaut, wird von einer Kommission geprüft. Sie kann jede zehnte der sogenannten intransparenten Strukturen (ohne Durchgriffsrecht des Stifters) prüfen, allerdings nur in anonymer Form.

Dem Gremium dürfen zudem keine Betriebsprüfer oder Finanzbeamte angehören. Das Finanzministerium habe somit keine Möglichkeit der Einflussnahme auf den Vollzug des Abkommens, meint ein Fachmann, der namentlich nicht genannt werden will. Somit sei nicht feststellbar, inwieweit weiterhin Vermögen in Liechtenstein der österreichischen Besteuerung entzogen werde. (as, DER STANDARD, 25.10.2014)