Linz - Im Fall von Firmenpleiten ortet die Arbeiterkammer Oberösterreich eine Sicherungslücke für die Beschäftigten eines betroffenen Betriebes: Beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung - also bei der Abwicklung einer Firmenpleite ohne Masseverwalter - bestehe für die Belegschaft die Gefahr, dass sie auf ihren Beendigungsansprüchen sitzenbleibt. "Diese Lücke muss geschlossen werden", fordert AK-Präsident Johann Kalliauer auf einer Tagung in Linz.

Ansprüche der Beschäftigten, die über das Ende des Verfahrens von 90 Tagen hinauswirken, seien nicht mehr vom Fonds gedeckt. "Es passiert sehr oft, dass sämtliche Ansprüche wie die Abfertigung oder Urlaubsansprüche erst nach Ende des Verfahrens fällig werden und dann nur mit einer Quote abgedeckt sind", sagte Kalliauer am Donnerstag zur Austria Presseagentur.

Durch die vom Gesetz vorgeschriebene, sehr kurze Verfahrensdauer könnten gekündigte Arbeitnehmer oft nicht mehr rechtzeitig ihren berechtigten Austritt vor Insolvenzaufhebung erklären. Die Fristen seien zu kurz, um noch alle Beendigungsansprüche geltend machen zu können.

Das Problem sei 2010 mit der Gesetzesnovelle entstanden, als das Sanierungsverfahren neu eingeführt wurde. "Es ist gut, Firmen nicht zu zerschlagen, sondern zu sanieren. Aber die Lücke, die fatale Auswirkungen auf die Arbeitnehmer hat, ist übersehen worden", so Kalliauer. (APA/red, derStandard.at. 23.10.2014)