Wien - Normalerweise glänzt und erfreut er, in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sorgt er aber immer mehr für böses Blut: der "Opal". Unter diesem Namen läuft jenes Projekt, mit dem die OeNB Kosteneinsparungspotenzial von bis zu 20 Millionen Euro im Jahr heben will. Zu diesem Zweck analysieren die Unternehmensberater von Roland Berger seit Monaten die Arbeitsabläufe im Haus, was die Belegschaft enerviert. "Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben genug!", richteten die sozialdemokratischen Gewerkschafter dem Direktorium und Generalrat vor kurzem in einer Mitteilung aus.

Sie hinterfragen die Arbeit der Berater, deren "junge und dynamische Repräsentanten sich durch völlige Unkenntnis des Notenbankgeschäfts auszeichnen" und an denen "selbst intensivste Versuche, sie entsprechend hochzutrainieren, kläglich scheitern". Einer der Empörungsgründe: Die Berater hätten den Vorschlag gemacht, die "komplette Ebene der Stellvertretenden Abteilungsleiter einfach wegzurasieren". Ein "ungeheuerlicher, völlig realitätsfremder Vorschlag", der sich "prompt als totaler Rohrkrepierer erwiesen" habe.

Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich bestätigt "Unmut und Ärger" der Belegschaft, der "vor allem die Methodik der Berater aufstößt".

Kein Selbstzweck

Das Direktorium versucht zu kalmieren, im Frühling 2015 werde "ein Maßnahmenkatalog vorliegen, aus dem wir die Vorschläge wählen, die am besten dazu geeignet sind", für die OeNB eine "zukunftssichere Aufgaben- und Kostenstruktur zu erreichen". Man sei sich schon bewusst, dass "ein Optimierungsprojekt wie Opal nicht von allen begrüßt wird", Opal sei aber "kein Selbstzweck".

Und, so der schriftliche Trost an die Mitarbeiter: "Glücklicherweise geht es bei uns nicht - wie in weiten Teilen der Kreditwirtschaft - um die Gefahr von Personalabbau." Man wolle aber "sehr wohl die langfristige ökonomische und finanzielle Situation der OeNB sichern".

Urteil gegen Wolf rechtskräftig

Stichwort finanzielle Situation: Das Urteil in der Causa Schmiergeldskandal in der Gelddruckerei (OeBS) gegen den ehemaligen OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf ist rechtskräftig: zwei Jahre Haft (bedingt auf drei Jahre) und 800.000 Euro Geldstrafe.

Gemäß Dienstrecht, dem Wolf untersteht, wird nun, nach dem Urteil, das Disziplinarverfahren gegen ihn weitergeführt. Wolf bezog als langjähriger OeNB-Buchhaltungschef eine Bankpension; sie wurde ihm aber nach Einleitung des Verfahrens nicht mehr ausbezahlt.

Derzeit bezieht er eine Pension in ASVG-Höhe. Zwar heißt es in der OeNB, man warte noch das schriftliche Urteil ab - die Disziplinarkommission wurde aber bereits eingerichtet. Es geht nun um die Frage, ob man Wolfs Betriebspension streicht oder kürzt - gegen den Entscheid ist kein Rechtsmittel zulässig. Angeblich ist angedacht, Wolf vorsichtig zu behandeln. (Renate Graber, DER STANDARD, 23.10.2014)