Wien - Eine neue Richtlinie für Studienabschluss-Stipendien soll berufstätigen Studenten die Endphase ihrer Ausbildung erleichtern. Ab 1. Jänner wird die Mindesthöhe der Unterstützung von 600 auf 700 Euro monatlich angehoben und einheitlich bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens ausgezahlt, teilte das Wissenschaftsministerium in einer Aussendung mit. Die Höchstgrenze bleibt bei 1.040 Euro.

Studienabschluss-Stipendien sind primär für Studenten von Bachelor- und Diplomstudien gedacht, denen nur noch wenige Prüfungen fehlen. Gefördert werden auch angehende Master-Absolventen, sofern das Programm auf dem Bachelor-Abschluss aufbaut. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe sind der voraussichtliche Abschluss des Studiums innerhalb von 18 Monaten, die Ruhendstellung der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ein Höchstalter von 40 Jahren. 2012/13 erhielten rund 300 Studenten eine Förderung.

Auch für Privatunis

Neben Studenten an Unis und Fachhochschulen werden künftig auch ihre Kollegen an Privatuniversitäten Studienabschluss-Stipendien erhalten können. Zudem können alle Fördernehmer an einem speziellen Coaching der Psychologischen Studierendenberatung teilnehmen. (APA, 22.10.2014)