Wien - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat heute als Kläger im Schadenersatzverfahren gegen seinen früheren Steuerberater die Stiftungskonstruktion geschildert, über die seine Einkünfte vom Meinl-Engagement flossen. Die Millionen wurden über Gesellschaften in seine liechtensteinischen Stiftungen geleitet. Geleitet habe alles sein damaliger Steuerberater, der nun von ihm Beklagte Peter Haunold.

"Es hat von mir keinen Schritt gegeben, den ich ohne sein Abnicken gemacht hätte", beteuerte Grasser.

Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung habe er sich 2007 für die Meinl Power engagiert. Haunold sei ihm damals vom Banker Julius Meinl als Experte für Stiftungsrecht empfohlen worden.

Die Liechteinsteiner Stiftung Waterland habe seine Frau Fiona gegründet, auf Anraten von Haunold, sagte Grasser. Haunold habe ihm die Gründung der Waterland-Stiftung durch seine Frau geraten, damit er sich eine Schenkungssteuermeldung beim österreichischen Finanzamt ersparen könne. Seine Frau sei Schweizer Staatsbürgerin. Eine Schenkungssteuermeldung beim österreichischen Finanzamt wäre dem von ihm angestrebten Zweck der Stiftungskonstruktion, nämlich "Diskretion", zuwidergelaufen, schilderte Grasser. Als weitere Zwecke seiner Stiftungskonstruktion nannte er Vorsorge für seine Familie und die Risikoabsicherung, da die Gelder aus internationalem Geschäftsengagement geflossen seien.

Nach Italien übermittelt

Das betreffende Dokument, das ihm Haunold damals zur Stiftungsgründung durch Fiona nach Italien übermittelt habe, sei leider nicht mehr auffindbar, so Grasser. Weder bei ihm noch bei Haunold sei es aufgetaucht. "Ich glaube das war der Treuhandvertrag, meine Frau beauftragte mich treuhändig mit der Gründung der Stiftung", erläuterte der Ex-Minister.

Richter Manuel Friedrichkeit fragte Grasser weiter nach dem Sinn hinter der Gesellschaft MAN Angelus, eine auf Zypern ansässige Gesellschaft. "Ich kann Ihnen die Stiftungsstruktur selbst gar nicht erklären", meinte dieser. Genau deswegen habe er sich ja von Haunold beraten lassen. Auf Nachfragen erläuterte Grasser, dass die MAN Angelus in Wahrheit die Drittelbeteiligung an der Meinl Power Management (MPM) gehalten habe, Er selber habe diese Beteiligung nur "treuhändisch" für die MAN Angelus gehalten. "Warum hat nicht die MAN Angelus direkt diese Beteiligung gehalten?" wollte der Richter wissen. "Das Wirtschaftsleben ist ja ein Prozess mit Veränderungen", meinte Grasser. Sein Steuerberater Haunold habe ihm damals diese Treuhandschaft vorgeschlagen.

Nicht-Öffentlichkeit

Haunold habe ihm auch gesagt, er solle ein Konto bei der Liechtensteiner Centrum Bank aufmachen und dort treuhändisch die Meinl-Dividenden vereinnahmen und sie dann weiterschicken. Der Richter hielt ihm vor, dass seitens der Meinl Bank diese Treuhandschaft offenbar unbekannt war. "Karl-Heinz Grasser hat uns gegenüber niemals erwähnt, dass er die Anteile an der MPM treuhändig hält", zitierte der Richter aus einer Aussage anlässlich der Großbetriebsprüfung der Meinl Bank im August 2012. "Das passt durchaus, es ging ja um Nicht-Öffentlichkeit", konterte Grasser.

Der Richter fragte weiter zu einem Share-Holder-Agreement mit der MPM. Demnach flossen schon vorab 1,5 Mio. Euro in Grassers Richtung. "Als Drittel-Eigentümer hat man wenig Rechte", klagte Grasser. Deswegen habe er sich schon vorher Geld von der MPM sichern wollen.

Der Richter fragte weiter zu den Vertriebsprovisionen, die von der Meinl Bank flossen. Er sei in die Vorbereitung des Börsegangs, in internationale Roadshows eingebunden gewesen und habe seine internationalen Energiekontakte spielen lassen, so der Ex-Finanzminister. Haunold habe dann entschieden, dass auch die Vertriebsprovisionen in die Stiftungsstruktur einfließen sollten.

Offenlegung

Im Jahr 2009 habe er dann Haunold beauftragt, die Stiftungsstruktur dem Finanzamt offenzulegen. Mit der ebenfalls im Jahr 2009 erfolgten Verhaftung des Bankers Julius Meinl habe dies nichts zu tun gehabt, beteuerte Grasser. Bei einer Besprechung im Finanzamt 1/23 zur Offenlegung der Struktur sei er dabei gewesen. Schließlich habe ihm Haunold mitgeteilt, "Die Stiftung hält." Die "intransparente Stiftung" sei vom Finanzamt akzeptiert worden.

Grasser legte heute auch ein Gutachten von Christian Ludwig vor, dass die Korrektheit der Stiftungsstruktur beweisen solle. Er habe mit Haunold ein durchgängiges fünfjähriges Beratungsverhältnis von 2007 bis 2011 gehabt, beteuerte er.

Haunold sagte am Rande der Verhandlung vor Journalisten, er sei zuversichtlich, dass das Verfahren in seinem Interesse ausgehe. Er habe keinen Beratungsfehler gemacht, Grasser wolle nur die Schuld auf ihn abwälzen. Grasser sagte vor Journalisten, er habe nie auch nur einen Lohnsteuerausgleich selber gemacht. Obwohl er Finanzminister war, habe er kein Fachwissen bei Steuererklärungen, sondern dafür seinen Steuerberater bezahlt und diesem vertraut. (APA, 20.10.2014)