Die Statistik Austria erweitert ihre Palette an Indizes um zwei Preisindizes zum heimischen Immobilienmarkt.

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Mit Kaufpreis-Statistiken im heimischen Immobilienmarkt ist es so eine Sache. Zumeist geistern nur allerlei Preisspiegel mit reinen Angebotspreisen durch die Medienlandschaft, weil sie von Immobilienportalen kommen, die nur ihre eigenen (Angebots-)Preisdaten haben, aber keine Informationen über die tatsächlich erzielten Kaufpreise. Marktkenner wissen, dass es zwischen Angebots- und Abschlusspreisen mitunter zu enormen Unterschieden kommen kann.

Preisindex per Verordnung

Aus dieser Datenwüste sticht bisher einzig und allein der Immobilienpreisspiegel von Remax hervor, der zweimal jährlich erhoben wird und auf tatsächlich erzielten Kaufpreisen beruht. Das Unternehmen ImmoUnited liest sie im Auftrag des Makler-Netzwerks aus dem Grundbuch (bzw. dessen Urkundensammlung) aus und bereitet sie auf. Es sind die bisher verlässlichsten Daten.

Anfang kommenden Jahres soll es nun aber auch endlich quasi von amtlicher Seite vernünftige Kaufpreisstatistiken geben. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat Anfang der Woche seine Ankündigung vom Sommer wahr- und eine Verordnung kundgemacht, die die rechtliche Basis für die Statistik Austria darstellt, künftig Preisindizes für Häuser und Eigentumswohnungen in Österreich zu erstellen. Ohnehin habe man lange auf diese Verordnung gewartet, sagt Josef Auer, Chef der Abteilung Preisstatistik bei der Statistik Austria, im Gespräch mit derStandard.at. Nun sei man "sehr froh", dass sie endlich da ist, denn nun kann Auers Abteilung an die Umsetzung gehen.

EU-Verordnungen als Antrieb

Konkret wird die Statistik Austria beauftragt, viermal im Jahr Indizes über die Preisentwicklung von Häusern (auch Fertigteilhäusern) und Eigentumswohnungen privater Haushalte zu erstellen. Die ersten Statistiken, die aller Voraussicht nach bis 2011 zurückreichen dürften, sollten im Frühjahr erscheinen und auch auf der Website der Statistik Austria jedermann zugänglich sein. Basis dafür werden die Preise des Jahres 2010 sein.

Hintergrund für die Verordnung ist, dass die EU-Kommission sogenannte "makroökonomische Verschiebungen" in den einzelnen Mitgliedsländern genauer beobachten lassen und somit auch vor Immobilienpreisblasen frühzeitig gewarnt sein will. Eine erste EU-Verordnung dazu erschien 2011, zwei Jahre später dann eine weitere EU-Verordnung mit konkreten Durchführungsbestimmungen. Die nunmehrige nationale Verordnung des Wirtschaftsministers regelt die Umsetzung in Österreich.

Zunächst bis 2018

Die beiden zu erstellenden Preisindizes – der erste nennt sich "Preisindex für selbst genutztes Wohneigentum" und umfasst Eigentumswohnungen, der zweite nennt sich ganz allgemein "Immobilienpreisindex" und deckt Häuser und Grundstücke ab – sollen laut Verordnung äußerst detailliert ausfallen: Neben Kaufpreisen, Grundbuchsdaten, Kaufvertragsdaten, Grundstücksflächen, Lageparametern (also der genauen Adresse der Liegenschaft bzw. Wohnung) und der Widmung jedes einzelnen gehandelten Grundstücks sind im Fall von Eigentumswohnungen auch die Gebäudefläche und die Anzahl der Wohneinheiten des betreffenden Hauses, die Bauperiode, der Gebäudeeigentümertyp und die Energiekennzahlen zu erheben. Man wird dazu nicht nur auf hauseigene Daten wie das Gebäude- und Wohnungsregister zugreifen, sagt Auer, sondern eben auch auf das Grundbuch und dessen Urkundensammlung (Justizministerium) sowie auf Daten der Grunderwerbssteuer, die das Finanzministerium laut Verordnung bereitstellen muss.

Wie der Statistik Austria ihr Aufwand abgegolten wird, ist auch gleich geregelt worden: Für 2014 wird vom Ministerium ein Kostenersatz von 198.000 Euro (99.000 je Index) gewährt, ab 2015 jährlich 168.500 Euro, mit einer jährlichen Valorisierung von drei Prozent. Die Verordnung ist zunächst bis 2018 befristet und soll dann evaluiert werden. (mapu, derStandard.at, 16.10.2014)