Wien/Klagenfurt - Wie vor Monaten von den NEOS schon angekündigt, klagt die kleinste Oppositionspartei gemeinsam mit FPÖ und Grüne gegen das Hypo-Sondergesetz, da die Parteien dieses als verfassungswidrig erachten. "Es geht um den Rechtsstaat. Es geht um den Schutz des Eigentums", sagte NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable im ORF. Grünen-Vizeklubchef Werner Kogler sagte zur APA es gehe um maximalen Steuerzahlerschutz.

Es könne nicht sein, so Kogler weiter, dass es im Rahmen des Hypo-Gesetzeskonvoluts einen einseitigen Schuldenschnitt gebe. "Da werden wir unter anderem ansetzen, bei der Gesetzesanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof, die in einigen Wochen erfolgen wird". "Wir wollen nämlich, dass die Gläubiger generell zur Kassa gebeten werden", sagte FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek im ORF dazu. Kogler forderte die Abwicklung der Hypo im Rahmen der Insolvenzordnung.

Im Rahmen des Sondergesetzes für die staatliche Krisenbank Hypo Alpe Adria lässt die Republik Gläubiger von landesgarantierten Nachranganleihen im Volumen von 890 Mio. Euro bluten. Hier werden laut Kogler die größten Angriffspunkte beim Gesetz gesehen, da andere Gläubiger zu 100 Prozent bedient werden sollen. Auch hinterfragt er, ob nicht das Land Kärnten für den Schnitt bei landesgarantierten Anleihen gesetzlich zuständig gewesen wäre, an Stelle der Republik. Weiters gebe es Europarechtswidrigkeiten, so die Oppositionsparteien.

Formal handelt es sich bei der angekündigten "Klage" um einen Drittelantrag von Parlamentariern (61 sind dafür notwendig). Das heißt die Oppositionsparteien können diesen tätigen, so lange FPÖ oder Grüne dabei sind.

Klagen von Betroffenen des Schuldenschnitts gibt es indes noch nicht. (APA, 9.10.2014)