Maximilian Kopp: "Mir ist die Ausbildung so wichtig, dass ich versuche, mir die Studiengebühren zu leisten und mir dann später durch mein gutes Studium im Berufsleben hereinzuholen."

Foto: Umit/Foto Kern

Die Reform des Hochschülerschaftsgesetzes bringt nicht nur die Wiedereinführung der Direktwahl der Bundesvertretung bei ÖH-Wahlen, die Österreichische HochschülerInnenschaft vertritt dadurch auch 7.500 Studierende mehr. Die Studierendenvertretung der Privatuniversitäten ist seit diesem Mittwoch in die ÖH eingegliedert. Die Studierenden der Privatuniversitäten bekommen dadurch einen Sachbearbeiter innerhalb der ÖH. Maximilian Kopp von der Studierendenvertretung an der Tiroler Umit will sich für mehr Mitsprachemöglichkeiten an den Privatunis einsetzen und innerhalb der ÖH eine Stimme für Studiengebühren sein.

Abhängig vom Rektor

Die derzeit zwölf Privatuniversitäten sind in einem eigenen Gesetz und nicht im Universitätsgesetz geregelt. Das hatte bisher zur Folge, dass es keine gesetzlichen Regeln für die Studierendenvertretung gab. Es war vom Gutdünken des Rektors abhängig, ob es überhaupt eine Vertretung gibt. "Das war teilweise sehr willkürlich, die Studierendenvertretung wurde vom Rektor geduldet. Die Abhängigkeit vom Rektor war auch deshalb sehr hoch, weil dieser selbst bestimmte, wie viel Geld die Studierendenvertretung bekommt", sagt Kopp im Gespräch mit derStandard.at.

Jetzt ist die Arbeit der Studierendenvertretung vom Hochschülerschaftsgesetz gedeckt. Die Studierenden der Privatuniversitäten müssen nun - wie jene an den öffentlichen Universitäten - 18,50 Euro ÖH-Beitrag bezahlen. "Wir können damit unabhängig vom Rektorat für die Studierenden arbeiten", erklärt Kopp.

Referat ab 2015

Nach der ÖH-Wahl im Frühjahr 2015 soll ein eigenes Referat für die Privatuniversitäten eingerichtet werden. "Bisher hat niemand gefragt, wie die Studierenden der Privatuniversitäten hochschulpolitische Themen sehen. Dadurch, dass wir jetzt integriert sind, wird nach unserer Meinung gefragt. Wir bekommen also viel mehr Stimme, als wir zuvor hatten", sagt Kopp.

Abgesehen davon, dass die Privatuniversitäten in einem anderen Gesetz als die öffentlichen geregelt sind, sieht Kopp den größten Unterschied darin, dass an den Privatunis Studiengebühren verlangt werden. Hier hat Kopp auch eine andere Meinung als die derzeitige Bundesvertretung. "Wir von den Privatunis stehen hinter den Studiengebühren, respektieren aber auch den Beschluss der ÖH, der sich gegen jegliche Form der Studiengebühren stellt." Künftig müsse die ÖH die Studierenden der Privatunis ausnehmen, wenn sie sich gegen Gebühren ausspreche.

Weniger überlaufene Studien an Privatunis

Kopp studiert Psychologie, den Vorteil seines Studiums an der Umit sieht er darin, dass es nicht so überlaufen sei wie an den öffentlichen Hochschulen. "Mir ist die Ausbildung so wichtig, dass ich versuche, mir die Studiengebühren zu leisten und mir dann später durch mein gutes Studium im Berufsleben hereinzuholen." Generell sieht der 24-Jährige den Vorteil der Privatuniversitäten darin, dass sie Lücken im Angebot der öffentlichen Universitäten füllen. So würden sie etwa bei Gesundheitswissenschaften und Psychotherapie mehr Studiengänge anbieten.

In seiner neuen Aufgabe als Sachbearbeiter will Kopp auch gegen den Ruf vorgehen, dass Studierende der Privatunis nur zahlen und für ihre Ausbildung nichts leisten. "Das ist nicht richtig, wir müssen trotzdem unsere Leistungen abliefern."

Zudem fordert er, dass das Privatuniversitätengesetz besser ausgebaut wird. Unter anderem wünscht er sich klare Regeln zu den Vertretungsstrukturen der Studierenden an den Universitäten. Derzeit ist gar nicht geregelt, ob und wie und die Studierenden in den Gremien ihrer Universitäten ein Mitspracherecht haben. Kopp schlägt vor, dass die Studierenden, wie in den Senaten an den öffentlichen Universitäten, mindestens 20 Prozent der Mitglieder in diesen Gremien stellen. (Lisa Kogelnik, derStandard.at, 1.10.2014)