Wien – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verlängert seine im Juli gestartete kostenlose Sammelaktion für Rückforderungen von Zahlscheinentgelten bis Ende Oktober. Gesammelt werden Forderungen gegen Unternehmen unterschiedlichster Branchen, die dann aufgefordert werden, zu Unrecht kassierte Zahlscheinentgelte zurückzuerstatten.

Gut 5.000 Betroffene haben sich bisher zur Teilnahme angemeldet, teilte der VKI am Montag mit. Weitere Informationen und Anmeldungen können unter www.verbraucherrecht.at abgerufen werden. "Wegen des großen Andrangs haben wir uns entschlossen, die Frist für die Anmeldung zu verlängern", so VKI-Jurist Peter Kolba. Unrechtmäßiges Handeln dürfe sich nicht lohnen.

Entgelte verboten

In Österreich gilt seit 1. November 2009 das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Dieses verbietet, bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen. Das hat auch der OGH bereits mehrfach bestätigt. Die von vielen Unternehmen in der Vergangenheit verrechneten Gebühren sind somit gesetzwidrig und unwirksam. Konsumenten können ab 2009 bezahlte Beträge nun von den Empfängern zurückfordern. Eine Reihe von Unternehmen habe bereits zugesagt, die kassierten Entgelte gutzuschreiben oder rückzuerstatten, so der VKI. (APA, 30.9.2014)