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Bei einigen Garagenbetreibern erlaubt, bei anderen streng verboten: Autos, die mit Erdgas betrieben werden.

Foto: AP Photo/Michael Probst

Explosionsartige Reaktionen auf die Behauptung in der vorigen Kolumne, nämlich folgende Formulierung würde nicht stimmen: "Fahrzeuge, die mit etwas anderem angetrieben werden als mit Benzin, Diesel oder Muskelkraft, dürfen sehr oft nicht in Garagen einfahren, im Speziellen trifft dies auf gasbetriebene Autos zu ..."

Dazu ist anzumerken: Tatsächlich ist es so, dass einige Garagenbetreiber die Einfahrt von erdgasbetriebenen Autos ausdrücklich erlauben, etwa am Wiener Flughafen. Andere Garagenbetreiber hingegen montieren auch jetzt noch stur die Tafel "Einfahrt für gasbetriebene Autos verboten", etwa an der Tiefgarage des Kurbads Oberlaa.

Technisch unbedenklich

In vielen Hausordnungen von privaten Garagenbetreibern ist nach wie vor "die Einfahrt mit gasbetriebenen Fahrzeugen verboten". An solche Regeln hat man sich zu halten, auch wenn sie technisch unsinnig erscheinen. Denn es gibt kein Gesetz, das die Einfahrt von erdgasbetriebenen Autos grundsätzlich erlaubt.

Die Sachlage ist nun also so: Technisch ist es genauso unbedenklich, mit einem Erdgasauto in eine Garage zu fahren wie mit einem benzin- oder dieselbetriebenen. Sollte Ihr Erdgasauto aber dort zu brennen beginnen, haben Sie schlechte Karten, schließlich kann sich dann jeder Geschädigte darauf berufen, dass Sie ja eigentlich nicht hätten hineinfahren dürfen.

Dieses Faktum macht die Unsicherheit aus. Denn: Auch wenn man einen Prozess letztendlich vielleicht gewinnen würde, wer will schon seine Existenz im Rechtsstreit gegen eine Versicherung riskieren? (Rudolf Skarics, DER STANDARD, 26.9.2014)