Semmering - In Sachen Semmering-Basistunnel (SBT) habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun auch den naturschutzrechtlichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen aufgehoben, teilte "Alliance for Nature" (AFN) am Donnerstag mit. Grund für die Aufhebung sei - wie zuletzt beim NÖ Wasserrechtsbescheid - Rechtswidrigkeit, da der zugrunde liegende UVP-Bescheid für den Bahntunnel aufgehoben worden war.

Erkenntnis entfaltet keine Bindung

Der VwGH weise laut AFN in seinem jüngsten Erkenntnis zur Causa darauf hin, dass die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Entscheidung zu berücksichtigen seien, sich daraus aber keine Bindung entfalte. "Dies bedeutet, dass alle inhaltlichen Themen (zum Beispiel die immensen Bergwasserableitungen) von der erkennenden Behörde selbstständig zu prüfen sind", konstatierte Rechtsanwalt Andreas Manak, der die Beschwerde im Auftrag der Umweltorganisation eingebracht hatte.

Demnach könne nun das Land Niederösterreich einen negativen Naturschutzbescheid ausstellen - ähnlich wie beim alten SBT-Projekt, erinnerte die AFN in der Aussendung. Damals seien in der international geschützten Landschaft Bergwasserausleitungen von rund sechs Millionen Liter Wasser pro Tag prognostiziert worden, jetzt wäre es laut UVE-Unterlagen (Umweltverträglichkeitserklärung) die sechsfache Menge.

Er appelliere daher an den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP), nun auch für das "ökologisch weitaus desaströsere" Projekt "Semmering-Basistunnel neu" einen negativen Naturschutzbescheid ausstellen zu lassen, sagte Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck. (APA, 25.9.2014)