Es gibt viele Gründe, die eben erst beschlossene deutsche Mietrechtsreform zu kritisieren - und das von allen Seiten. Im konservativen Lager beklagen die Befürworter eines freien Marktes, dass die neue Mietpreisbremse ein untaugliches Mittel ist, um die Wohnkosten längerfristig zu senken. Dies könne nur eine Erhöhung des Wohnungsangebots, und das werde durch Eingriffe in den Mietzins tendenziell verhindert.

Von links wiederum hagelt es heftige Kritik an den vielen Ausnahmen, mit denen der Mietpreisbremse die Zähne gezogen wurden. Vor allem die Tatsache, dass bei Neuvermietungen in Neubauten und umfassend renovierten Gebäuden ein freier Mietzins vereinbart werden kann, ist nach Meinung von Mieterschützern ein Freibrief für Zinswucherer.

Fraglich ist auch, ob die Neuregelung der Maklergebühren - "Wer bestellt, bezahlt" - die Wohnungssuchenden wirklich entlasten wird. Selbst wenn der Vermieter den Makler bezahlt, wird er Wege suchen, die Kosten auf den Mieter zu überwälzen, wenn die Nachfrage groß genug ist.

Dennoch: Man muss der deutschen Koalition zugutehalten, dass sie überhaupt eine Mietrechtsreform zustande gebracht hat - und eine, mit der Union und SPD leben können. Das ist deutlich mehr, als man vom österreichischen Zweigespann sagen kann. Und dabei ist die Rechtslage der heimischen Wohnungswirtschaft noch viel schlechter als in Deutschland.

Beide Länder haben ein gemischtes System mit freiem Markt und staatlichen Regulativen, wobei es in Deutschland grundsätzlich weniger Eingriffe gibt als hierzulande. In beiden Ländern waren die Immobilienpreise jahrelang stabil, steigen aber seit der Finanzkrise zumindest in den Ballungsräumen stark an. Und in beiden Ländern ist das Thema Wohnkosten politisch und emotionell aufgeladen.

Hier aber hören die Ähnlichkeiten auf. Österreichs Mietrecht ist ein Gemisch aus Bestimmungen, die zum Teil auf die Zeit des Ersten Weltkriegs zurückgehen. Die letzte umfassende Reform ist bereits 20 Jahre alt. Das Recht ist völlig zersplittert und daher kaum zu verstehen; es gibt sieben parallele Mietrechtsregime, jedes mit weiteren Untergruppen. Und in dieses rechtspolitische Vakuum sind in den vergangenen Jahren die Höchstgerichte vorgestoßen, in dem sie die Regeln des Konsumentenschutzes auf Mieten und Erhaltungskosten anwenden, ohne Rücksicht auf die übrige Systematik des Mietrechts zu nehmen.

Das Resultat ist eine juristische Kampfzone, die für alle Beteiligten zusätzliche Kosten verursacht und Unsicherheit schafft - Unsicherheit, die den bitter notwendigen Wohnbau bremst. Seit Jahren sitzen Vertreter von SPÖ und ÖVP sowie die wichtigsten Interessengruppen - Mieterschützer und Arbeiterkammer auf der einen Seite, Hausbesitzer auf der anderen - in Arbeitsgruppen zusammen, um über Reformen zu sprechen. Doch außer gegenseitigen Vorwürfen, die manchmal in Schreiduelle münden, bringen sie nichts zustande.

Der Grund ist offensichtlich: Die einen wollen mehr Eingriffe in die Mieten, die anderen weniger. Und beide sind von der Richtigkeit ihrer Position überzeugt.

Doch die Deutschen haben gezeigt, dass man selbst bei tiefen ideologischen Gräben zu Lösungen kommen kann. Eine Mietrechtsnovelle in Österreich ist nicht nur dringend notwendig; sie wäre auch ein Lebenszeichen für die SP/VP-Koalition. (Eric Frey, DER STANDARD, 25.9.2014)