Waldmeister ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Labkräuter. Er wird als Heil- und Würzpflanze verwendet - etwa bei der Waldmeisterbowle.

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Eltern aus Bremen dürfen ihrem Sohn nicht den Vornamen Waldmeister geben. Das Hanseatische Oberlandesgericht lehnte im Beschwerdeverfahren den Antrag der Eltern im Sommer ab. Es könne kein Vorname gewählt werden, der die naheliegende Gefahr begründe, dass er den Namensträger der Lächerlichkeit preisgibt, entschied das Gericht. Es sei deshalb kein zulässiger Vorname. Die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung wird nicht zugelassen.

Eltern zogen vor Gericht

Die Eltern wollten ihrem am 12. Juli 2010 geborenen Sohn die Vornamen T.M. Waldmeister geben. "Die beiden ersten Namen waren ganz normal", sagte Gerichtssprecher Stephan Haberland. Das Standesamt lehnte die Beurkundung des dritten Namens ab. Das Wort Waldmeister werde im deutschen Raum nicht als Vorname, sondern vor allem als Pflanzenbezeichnung und als Bestandteil für Getränke und Speiseeis assoziiert. Das Kindeswohl könne dadurch gefährdet werden. Gegen die Ablehnung zogen die Eltern vor das Amtsgericht, das den Vornamen Waldmeister ebenfalls ablehnte.

Die Leidtragenden sind die Kinder

Wie in Österreich dürfen in Deutschland auch Standesämter Namen ablehnen, wenn sie dafür geeignet sind, das Kind lächerlich zu machen.

"Der Entscheidung der Gerichte ist voll und ganz zuzustimmen", kommentiert der Deutsche Anwaltverein das Urteil. "Auch wenn Berühmtheiten ausgefallene Nachnamen für Ihre Kinder wählen (z.B. Apple Blythe Allison - Tochter von Gwyneth Paltrow, Maddox Chivan - Kind von Angelina Jolie und Brad Britt, Poppy Honey - Sohn von Jamie Oliver), sollten derart Trendnamen nicht zugelassen werden, um die Kinder nicht der Lächerlichkeit Preis zu geben." Schließlich seien nicht die Eltern, sondern die Kinder die Leidtragenden. Und zwar ein Leben lang. (APA/red, derStandard.at, 24.9.2014)