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Sonderrechte für Elektro-Autos

Foto: APA/Arno Burgi

Berlin - Die deutsche Regierung will Elektro-Autos in Städten mehr Platz und Rechte verschaffen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein E-Mobilitätsgesetz, wonach die Kommunen E-Autos Privilegien einräumen können. Dies kann etwa freie Fahrt auf Busspuren sein oder auch kostenloses Parken. Über die konkreten Vorteile kann jede Kommune selbst entscheiden.

Die Regierung will diese Fahrzeuge fördern, um die angepeilte Marke von einer Million E-Autos bis 2020 zu erreichen. Derzeit sind gut 100.000 auf den Straßen unterwegs.

Die Kommunen dürfen die Sonderrechte allen Autos zubilligen, die mindestens 30 Kilometer (ab 2018 dann 40 Kilometer) elektrisch zurücklegen können. Darunter fallen auch viele sogenannte Hybrid-Fahrzeuge, die sowohl mit Strom als auch mit Diesel oder Benzin fahren. Häufig sind dies Oberklasse-Fahrzeuge, deren Durchschnittsverbrauch dennoch über dem herkömmlicher Kleinwagen liegt. Neben E-Autos dürfen von den Kommunen dem Gesetz zufolge auch wasserstoffgetriebene Fahrzeuge privilegiert werden. Über spezielle Plaketten an den Nummernschildern sollen sie zu erkennen sein. Ziel der Regierung ist es, dass das Gesetz nach der Zustimmung des Parlaments im Frühjahr 2015 in Kraft tritt. (APA/Reuters, 24.9.2014)