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Zu haben: Villa am "Bogensee" bei Berlin.

Foto: picturedesk.com/Patrick Pleul / dpa Picture Alliance

Berlin - Mit alten, leer stehenden Immobilien ist das so eine Sache - gammeln vor sich hin und verschlingen dennoch eine Unmenge Geld. So mancher Eigentümer möchte sie gerne loswerden. Dem Land Berlin geht es nicht anders, und es hat eine Immobilie der besonderen Art zu verkaufen: die Villa des ehemaligen NS-Propaganda-Ministers Joseph Goebbels.

16,8 Hektar groß ist das Areal im Norden Berlins, es liegt idyllisch am Rande eines Naturschutzgebiets. "Bogensee", wie das gleichnamige Gewässer, heißt die Villa, in der einst Schauspielerin Zarah Leander tanzte und Goebbels heimlich die tschechische Schauspielerin Lida Baarova traf.

"Das Interesse an dem Objekt ist diesmal deutlich größer", sagt Marlies Masche vom Berliner Liegenschaftsfonds zum Standard. Schon einmal, 2008, hatte Berlin versucht, Goebbels Villa zu verkaufen. Schließlich steht diese seit 15 Jahren leer, das klamme Berlin muss aber für den Erhalt jährlich 150.000 Euro bezahlen.

Doch beim ersten Mal klappte es nicht, es gab nicht genug ernst zu nehmende Gebote. Berlin achtet nämlich darauf, dass das Gelände nicht zur Wallfahrtsstätte für Neonazis wird. Daher ist nicht der Preis allein beim Verkauf entscheidend, sondern auch das Nutzungskonzept. Infrage kämen eine Privatuniversität, eine Klinik oder eine Begegnungsstätte für Jung und Alt.

Tagebuch sorgt für Streit

Über Geschäfte mit Goebbels ärgert sich hingegen die Verlagsgruppe Random House. Sie wurde gerade vom Landgericht München verurteilt, Goebbels Nachlassverwalterin Cordula Schacht (einer Tochter von Hitlers Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht) darüber Auskunft zu geben, wie viel Geld der Verlag mit einer Goebbels-Biografie des Historikers Peter Longerich verdient hat.

In der Biografie nämlich werden Zitate aus Goebbels Tagebuch verwendet, an diesen hält Schacht die Rechte, und es stehen ihr Tantiemen zu. 6507,87 Euro verlangt sie von Random House. Dort will man das Urteil nicht akzeptieren und geht in Berufung. (bau, DER STANDARD, 24.9.2014)