Bei der GIS zeigt man sich in einer ersten Reaktion von der Entscheidung "überrascht".

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Im Streit rund um die Pflicht zur Zahlung von Radioempfangsgebühren für internetfähige Endgeräte an die GIS hat das Bundesverwaltungsgericht - so berichtete die Futurezone - nun ein erstes Urteil gefällt, das weiterreichende Auswirkungen haben könnte. Die Richter sind der Auffassung, dass die Existenz eines Internetzugangs nicht ausreicht, um GIS-Gebühren einheben zu können.

Gebührenpflicht nur bei TV-Empfang

Angestrengt hatte das Verfahren im Namen eines Mandanten der Salzburger Anwalt Arnold Gangl. Wer zu Hause über internetfähige Endgeräte verfügt, die jedoch nicht zum Empfang von klassischem Fernsehen und Radio – etwa über terrestrische Funksignale über einen DVB-T-Stick – geeignet sind, ist nach Ansicht des BVwG nicht gebührenpflichtig. Dies gilt nicht nur für tragbare Computer, sondern auch für üblicherweise stationäre Rechner, also Desktop-PCs.

Gesellschaftspolitische Relevanz

Nach bisheriger Auslegung der GIS hätten theoretisch auch Büros zur Zahlung von GIS-Gebühren aufgefordert werden können, erläutert Gangl gegenüber dem WebStandard. Dazu treffe die Interpretation des Gebühren-Info-Service oft junge, finanzschwache Menschen, die deswegen kein TV-Gerät besäßen, da sie an klassischem Fernsehen wenig Interesse hätten.

Gangl sieht auch gesellschaftspolitische Relevanz im Richterspruch. "Andernfalls könnte man keine E-Mail schreiben, ohne vorher GIS-Gebühren zu bezahlen", sagt der Jurist.

GIS von Urteil "überrascht"

GIS-Sprecher Herbert Denk spricht in einer Stellungnahme gegenüber dem WebStandard von einem "Einzelfall". Man habe das Urteil am Montagnachmittag erhalten und lasse es juristisch prüfen. "Wir sind auf alle Fälle überrascht von dieser Entscheidung", so Denk, "und werden höchstwahrscheinlich Revision anstreben." Im Falle einer Berufungsverhandlung wäre das Urteil letztgültig. Bis es dazu kommt, dürfte es aber wahrscheinlich noch ein Jahr oder länger dauern.

Dieser Einzelfall sei seiner Ansicht nach jedoch verallgemeinerbar, meint Gangl. Allein in seiner Kanzlei lägen einige weitere Fälle auf, die dem eben ausgetragenen – sein Mandant verfügte ausschließlich über ein Notebook und ein Tablet – sehr ähnlich seien. Er rechnet damit, dass die GIS bis zu einem letztgültigen Urteil mit ihrer bisherigen Praxis weiter verfahren und auch von "Internethaushalten" weiter Gebühren einfordern werde.

Anwalt rät zu Beeinspruchung in ähnlichen Fällen

Wer zu Hause nicht über ein TV-Gerät oder Radio verfügt und von der GIS einen Zahlschein erhält, solle einen Feststellungsbescheid einfordern, rät der Jurist. Dieser sei rechtsmittelfähig und lasse sich vor dem Bundesverwaltungsgericht innerhalb von vier Wochen beeinspruchen. Dieser Rechtsweg kostet 30 Euro an Gebühren, die Beiziehung eines Anwalts ist nicht verpflichtend. (Georg Pichler, derStandard.at, 23.9.2014)