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Die FMA wird künftig selbst das Testament für die Banken schreiben, damit die Begräbniskosten gedeckt sind.

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Wien - Auf die Finanzmarktaufsicht kommt jede Menge Arbeit zu. Die Behörde wird künftig darüber befinden müssen, ob angeschlagene Banken abgewickelt und Gläubiger zur Kasse gebeten werden. Laut dem vom Finanzministerium in Begutachtung geschickten Entwurf zum Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG) wird die FMA bereits im Vorfeld Pläne erstellen, wie die Institute im Krisenfall tunlichst ohne Staatshilfe aus dem Verkehr gezogen werden sollen.

Mit der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie will die Regierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass künftige Bankpleiten nicht mehr den Steuerzahler belasten. Daher darf in den Abwicklungsplänen nicht von der Unterstützung aus öffentlichen Mitteln oder Notfallhilfe der Zentralbank ausgegangen werden.

Lediglich Zuschüsse aus dem von den Banken zu speisenden Abwicklungsfonds kann die FMA ins Kalkül ziehen. Jedenfalls muss sich die Behörde darauf konzentrieren, dass die jeweilige Bank im Rahmen eines Konkursverfahrens verwertet wird, ohne dass es zur Destabilisierung des Finanzsystems kommt.

Rigorose Änderungen

Gibt es Zweifel an der geordneten Abwicklung, kann die FMA schon im Vorfeld rigorose Änderungen durchsetzen, beispielsweise die Verringerung der Risikopositionen oder den Verkauf von Beteiligungen oder anderen Aktivitäten einer Bank. Gefällt werden die Entscheidungen dann, zumindest für die großen Institute, nicht in Wien. Banken mit mehr als 30 Milliarden Euro Bilanzsumme, die jetzt schon beim Stresstest von der Europäischen Zentralbank unter die Lupe genommen werden, fallen unter das komplexe System der europäischen Abwicklung (Single Resolution Mechanism, SRM).

Wenn die Bank die Wiederherstellung der erforderlichen Kapitalquoten aus eigener Kraft nicht bewerkstelligt, werden ab 2016 - ein Jahr nach Inkrafttreten der Abwicklungsbestimmungen - Eigner und Gläubiger zur Kasse gebeten. Dabei orientiert man sich an der Hierarchie der Forderungen im Insolvenzrecht. Eigenkapital wird herabgesetzt, Nachrangkapital geschnitten oder in Eigenkapital gewandelt, dann kommen vorrangige Gläubiger und am Schluss Einlagen über dem gesicherten Betrag von 100.000 Euro zum Handkuss. Eine weitere Ausnahme stellen kurzfristige Bankkredite (weniger als sieben Tage) dar: Die Bevorzugung soll verhindern, dass die Bail-in-Regelung den Interbankmarkt belastet.

Fonds springt ein

Reichen die Maßnahmen nicht aus, muss der Abwicklungsfonds einspringen. Voraussetzung ist aber, dass Anteilseigner und Gläubiger einen Sanierungsbeitrag von acht Prozent der Bilanzsumme aufbringen. Den Fonds finanzieren die Banken. Sie sollen bis 2024 ein Prozent der geschützten Einlagen einzahlen - in Österreich bedeutet das eine Belastung für die Institute von 220 Millionen Euro im Jahr.

Die genaue Aufteilung innerhalb der Kreditwirtschaft steht noch nicht fest. Bekräftigt wird, dass sich die Banken eine Entlastung, wenn nicht eine Abschaffung der Bankenabgabe erwarten. Franz Rudorfer, Bankensprecher in der Wirtschaftskammer, verweist darauf, dass mit dem Fonds auch die implizite Staatsgarantie für Banken wegfalle. (as, DER STANDARD, 19.9.2014)