Frankfurt am Main - Der Online-Versandriese Amazon muss sich in Deutschland an die Buchpreisbindung halten und darf auch bei Kundenbeschwerden keinen Preisnachlass gewähren. Eine entsprechende Unterlassungserklärung habe Amazon vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgegeben, teilte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Mittwoch mit. Bei einem Verstoß drohe eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

Der US-Konzern hatte nach Angaben des Börsenvereins ein Buch nach einer Kundenbeschwerde unterhalb des gebundenen Ladenpreises verkauft. Trotz Abmahnung habe Amazon keine Unterlassungserklärung abgeben wollen. Laut Börsenverein unterlag der Online-Händler bereits in erster Instanz, legte jedoch Berufung ein. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt habe Amazon dann doch eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch Amazon müsse sich daran gewöhnen, sich an Gesetze zu halten, erklärte der Chef des Börsenvereins, Alexander Skipis. "Die Buchpreisbindung gilt für alle." Amazon hatte laut Börsenverein argumentiert, es habe sich um einen Ausnahmefall gehandelt und die betroffene Mitarbeiterin sei nicht bevollmächtigt gewesen, Verträge abzuschließen. Zudem sei der Vorfall verjährt. (APA, 17.9.2014)