Wien – Die Diakonie Österreich spricht sich gegen eine Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen sowie eines Rechts auf menschenwürdiges Sterben in der Verfassung aus. Die Diakonie kann sich sogar vorstellen, dass in extremen Einzelfällen von strafrechtlicher Verfolgung abgesehen werden könnte, wie es am Dienstag in einer Aussendung hieß.

"Tötung auf Verlangen ist in Österreich strafrechtlich verboten, das ist ausreichend", heißt es in einer Stellungnahme an die parlamentarische Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens", die am Mittwoch ihre erste Arbeitssitzung abhält. "An diesem strafrechtlichen Verbot soll aus Sicht der Diakonie weder gerüttelt werden, noch soll es in Verfassungsrang gehoben werden", betonte Direktor Michael Chalupka in einer Aussendung. Das Verfassungsrecht sei kein geeignetes Mittel, um derartige weltanschauliche bzw. ethische Konflikte im demokratisch-pluralen politischen Gemeinwesen zu lösen.

Verunsicherung in komplexen Situationen

Zudem sei zu bedenken, dass es im medizinischen Alltag aufgrund der Komplexität der Situationen immer wieder zu Unsicherheiten komme, welches medizinische Tun oder Unterlassen ein Verstoß gegen das Verbot der aktiven Sterbehilfe ist. Eine Verankerung in der Verfassung würde zu dieser Verunsicherung beitragen und womöglich das Patientenverfügungsgesetz aushöhlen, meint die Diakonie. Sowohl für Patienten und ihre Angehörigen als auch für Ärzte seien diese Situationen komplex und emotional belastend.

Extreme Fälle nicht strafrechtlich verfolgen

"Aus evangelischer Sicht ist dem Gewissen der Einzelnen ein Entscheidungs- und Handlungsspielraum einzuräumen", erklärte Chalupka. Entsprechend fordere die Diakonie in ihrer Stellungnahme, "extreme Einzelfälle, in denen sich Dritte angesichts des Leides und des Bittens Sterbewilliger in unerträglichen Gewissenskonflikten wiederfinden", nicht zu übergehen. Es brauche eine Diskussion, wie solchen "tragic choices" besser entsprochen werden könne. Hier verweist die Diakonie auf die Position der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE): "Dem Umstand, dass moralische Tragödien vorkommen können, ... könnte eher durch den rechtlichen Ausweg entsprochen werden – wie es tatsächlich in einigen Ländern der Fall ist -, seltene und extreme Fälle strafrechtlich nicht zu verfolgen und daher die fälligen Rechtswege nicht zu befolgen."

Hospizwesen ausbauen

Die Prüfung von Möglichkeiten des Ausbaus des Hospiz- und Palliativwesens begrüßte die Diakonie ausdrücklich. Gleichzeitig kritisierte die Diakonie, dass die Diskussion in Österreich unter der Überschrift "Ausbau der Palliativversorgung statt aktive Sterbehilfe" als eine Entweder-Oder-Debatte geführt werde. Doch "weder führt eine striktere rechtliche Ausgestaltung des Verbots der Tötung auf Verlangen automatisch zu einem besseren Ausbau des Hospiz- und Palliativwesens, noch entbindet der Ausbau von Hospiz- und Palliativversorgung von der gesellschaftlichen Debatte über Formen der aktiven Sterbehilfe".

Über 20.000 Unterschriften für Verbot

Wie die "kathpress" am Dienstag berichtete, haben bisher insgesamt 20.700 Österreicher die parlamentarische Bürgerinitiative "An der Hand" für ein Sterbehilfe-Verbot im Verfassungsrang und eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung unterzeichnet.

Die im Mai gestartete Bürgerinitiative, die von der Bischofskonferenz unterstützt wird, kann auf der Webseite des österreichischen Parlaments bzw. über die Website "www.keineeuthanasie.at" unterstützt werden. Über den weiteren formalen Umgang mit der Bürgerinitiative wird am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss des Parlaments entscheiden. (APA, 16.9.2014)