Wien - Im Prozess um die Ausschreitungen nach einem Freundschaftsspiel zwischen dem SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg vom 7. September 2013 sind am Montag im Landesgericht zwei weitere Rapid-Fans verurteilt worden. Ein 21-Jähriger wurde wegen Körperverletzung und Landfriedensbruchs zu vier Monaten bedingt verurteilt, ein 43-jähriger Familienvater fasste wegen Landfriedensbruchs fünf Monate bedingt aus.

Der Ältere bekam zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe von 4.800 Euro aufgebrummt. Der 43-Jährige weist zwei einschlägige Vorstrafen auf. Über beide Rapid-Anhänger wurde außerdem für die Dauer von sechs Monaten ein österreichweites Stadionverbot verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Mindestens zehn Verletzte

Nach dem Freundschaftsspiel war es im Hanappi-Stadion laut Anklage zu einer Zusammenrottung einer größeren Menschenmenge gekommen, die darauf abzielte, Polizisten und Sicherheitskräfte am Körper zu verletzen bzw. Sachbeschädigungen zu begehen. In drei Phasen, die sich über mehrere Stunden erstreckten, wurden Beamte und Ordner unter anderem mit Heurigenbänken und -tischen sowie Glasflaschen beworfen. Mindestens zehn Personen erlitten dabei Verletzungen, zudem wurden mehrere Polizeiautos beschädigt.

Ende Juli wurde gegen 29 Rapid-Fans das Schöffenverfahren eröffnet. Zwei von ihnen bekannten sich schuldig - sie wurden bereits am ersten Verhandlungstag zu je drei Monaten bedingt verurteilt. Bei zwei Angeklagten ließ sich kein schuldhaftes Verhalten nachweisen, sie wurden Ende Juli freigesprochen. Der Prozess gegen die verbleibenden 23 Angeklagten wird am Dienstag, fortgesetzt. Die Verhandlung ist bis Ende September ausgeschrieben.

Am Verhandlungstag hatte der seit 23 Jahren bei Rapid als Fan- und Sicherheitsverantwortlicher beschäftigte Andreas Marek als Zeuge die Polizei kritisiert. Diese habe mit massiver Präsenz und teilweise nicht nachvollziehbarem Vorgehen den Unmut der Fan-Gruppen auf sich gezogen. (APA, 15.9.2014)