Wien - Artikel in "Heute" über eine Justizwachebeamtin, der vorgeworfen wurde, in der Justizanstalt Garsten zusammen mit anderen Personen mit Drogen zu dealen, verstießen nicht gegen den journalistischen Ehrenkodex, urteilt der Presserat. Das Verfahren wurde eingestellt.

Zum Presserat kam der Fall über das Justizministerium: Durch die Altersangabe in den Berichten seien laufende Ermittlungen massiv gefährdet worden, lautete die Argumentation. Der Verfasser sei vor Erscheinen der Artikel darauf aufmerksam gemacht worden. Die Artikel erschienen trotzdem, ohne Namensnennung, aber mit Altersangabe.

Durch die Veröffentlichung des Alters der beschuldigten Beamtin sei sie identifizierbar gemacht und gefährdet worden, meinte das Justizministerium. Differenzen unter Drogendealern würden bekanntermaßen auch gewaltsam ausgetragen werden.

Keine konkrete Gefährdung

Der Senat 2 des Presserates geht hingegen "nicht davon aus, dass es durch die Veröffentlichung des Alters der betroffenen Beamtin zu einer massiven Gefährdung ihrer Person gekommen" ist. Belege oder Ausführungen für eine konkrete Gefährdung der Beamtin seien nicht genannt worden.

"Grundsätzlich hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, dass es Missstände in einem Gefängnis gibt", argumentiert der Presserat. Die Kontrolle der Staatsgewalt, somit auch der Justiz, sowie das Aufdecken von Missständen zählten nach Meinung des Senats zu den "Kernaufgaben der Presse".

Öffentliche Informationsinteressen

Laut Ehrenkodex für die österreichische Presse können öffentliche Informationsinteressen den Abdruck eines Berichts rechtfertigen. "Dass Journalistinnen und Journalisten aufgrund von öffentlichen Interessen einen Beitrag nicht veröffentlichen dürfen, ist im Ehrenkodex hingegen nicht geregelt", urteilt der Presserat.

Eine derartige Vorgabe könnte nach Auffassung des Senats die Aufgaben der Medien als "public watchdog" in einer demokratischen Gesellschaft gefährden. Diese Regelung könnte dazu missbraucht werden, Berichte, die für staatliche Einrichtungen unangenehm sind, zu unterdrücken oder zu verzögern.

Schützenswertes Gut

Der Senat betont, dass die Presse- und Informationsfreiheit auch in einer demokratischen Gesellschaft wie Österreich kein selbstverständliches Gut ist, das es zu schützen gilt. "Auch der Umstand, dass Österreich über kein Informationsfreiheitsgesetz verfügt und der erste Entwurf zu einem solchen Gesetz restriktiv angelegt ist, stärkt nach Meinung des Senats die Pressefreiheit nicht", teilt das Gremium mit.

Da sich Journalistinnen und Journalisten besonders dann auf die Presse- und Meinungsfreiheit berufen können, wenn sie staatliche Missstände anprangern, ist der Senat der Ansicht, dass hier kein medienethischer Verstoß vorliegt. Das Verfahren wurde einzustellen.

Appell ans Verantwortungsgefühl

Trotz Verfahrenseinstellung appelliert der Senat an das Verantwortungsgefühl der Journalistinnen und Journalisten, bei ihrer Arbeit auf die Strafverfolgungsinteressen der Behörden gewissenhaft Bedacht zu nehmen und laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Im vorliegenden Fall wäre eine freiwillige, zeitlich etwas verzögerte Berichterstattung wohl möglich gewesen. (prie, derStandard.at, 11.9.2014)