Traun/Linz/Wien - Im Fall eines blinden Paares aus Oberösterreich, das sich seit Jahren bemüht, ein Kind zu adoptieren, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun eine Entscheidung gefällt, eine endgültige Klärung der Causa könnte damit aber wieder in weite Ferne gerückt sein: In der Frage, ob die zuständige Bezirkshauptmannschaft, die das Ansinnen der beiden ablehnt, einen Bescheid ausstellen muss, wird ein juristisches Dilemma offenbar.

In einer Pressekonferenz mit ihrem Anwalt Albrecht Zauner informierten Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger am Mittwoch auf der Terrasse ihres Hauses in St. Martin bei Traun über die neuen Entwicklungen. Sie hatten sich im Jahr 2010 entschlossen, ein blindes bulgarisches Kind zu adoptieren. Er wisse aus seiner Arbeit für den Verein Freiraum Europa, dass Waisenkinder dort teils unter katastrophalen Verhältnissen leben müssten, "da zerreißt es einem das Herz", sagte Janoschek.

Anfangs habe es bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz-Land geheißen, es passe alles, dann aber habe eine Psychologin sich gegen die Adoptionsfähigkeit ausgesprochen, schilderte er.

Schadenersatz, aber keinen positiven Bescheid

Das Paar bekämpfte die Entscheidung durch alle Instanzen. Es bekam zwar rechtskräftig bescheinigt, diskriminiert worden zu sein, sowie Schadenersatz zugesprochen, aber keinen positiven Bescheid - allerdings auch keinen negativen.

Der OGH vertritt die Ansicht, dass die BH in diesem Fall einen Bescheid hätte ausstellen müssen, und beruft sich dabei auf das Haager Adoptionsrechtsübereinkommen. Janoschek und Dallinger wollen nun einen Bescheid, der rechtlich anfechtbar wäre, mit einer Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht durchsetzen.

"So lange warten, bis wir zu alt sind"

Das Land Oberösterreich ist aber nach wie vor der Ansicht, dass man gar keinen Bescheid ausstellen dürfe. Das sei im oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetz so geregelt, sagte der stellvertretende Leider der Abteilung Jugendwohlfahrt, Reinhold Rampler.

Klären könnte das eventuell der Verfassungsgerichtshof. "Das kann dann noch ein, zwei oder drei Jahre dauern, bis der Fall ausjudiziert ist", sagt Janoschek. "Es ist gemein und hartherzig, dass so lange gewartet wird, bis wir zu alt sind." Denn der maximale Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Kind sei 45 Jahre - er ist jetzt 43, seine Lebensgefährtin 48. Die beiden wünschen sich ein Kind unter drei Jahren, "vor allem, weil es dann für das Kind leichter ist".

Behindertenanwalt unterstützt Paar

Der mögliche Inhalt eines etwaigen Bescheides bleibt nach wie vor offen. Laut Janoschek und Dallinger hat die BH vor allem Probleme in Zusammenhang mit ihrer Blindheit angeführt - etwa dass sie einen Zeckenbiss nicht rechtzeitig erkennen oder bei einem Sturz vom Klettergerüst nicht Erste Hilfe leisten könnten. Die beiden verweisen aber darauf, dass blinde Menschen andere Sinne besser entwickeln würden und sie sehr wohl in der Lage wären, sich um ein - noch dazu ebenfalls blindes - Kind zu kümmern.

Behindertenanwalt Erwin Buchinger stellte sich hinter das Paar und forderte vom Land die Ausstellung eines positiven Bescheides. Laut BH hat es aber noch andere Gründe gegeben, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden. "Die Blindheit war nicht das Ausschlaggebende", erklärte Rampler. Zudem sei das Paar in Wien ebenfalls abgeblitzt. (APA, 10.9.2014)