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Soll nicht durch die Finger schauen: Sonja Ablinger soll wieder ins Parlament, fordern die SPÖ-Basis und Jugendorganisationen

Foto: APA/Robert Jaeger

Wien - Am Freitag ist der Antrag der SPÖ-Basis- und Jugendorganisationen auf Einberufung eines Schiedsgerichts an die zuständigen Parteigremien gegangen, den diese anlässlich der Diskussion um die rote Frauenquote Anfang September angekündigt hatten.

Der Hintergrund: Nach dem Tod von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) köchelte parteiintern eine Debatte darüber hoch, wer auf ihrem Mandat in den Nationalrat vorrücken solle. Listenzweiter in Oberösterreich ist Walter Schopf, gleichzeitig steht aber im SP-Statut, dass jeder aus dem Parlament ausscheidenden Frau wieder eine Frau nachfolgen muss. Diese stand mit Parteirebellin Sonja Ablinger bereit, die gewillt war, um das Mandat zu kämpfen. Die Linzer Landespartei hatte sich trotz des angebotenen Verzichts von Schopf gegen Ablinger entschieden. Gleiches geschah im Bundesparteivorstand, wo trotz geäußerten Unmuts selbst Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek gegen Ablinger und somit gegen die Quote stimmte.

Konsequenzen für Vorstandsmitglieder

In dem Schreiben, das dem STANDARD vorliegt, werden "wegen der Missachtung der verbindlichen Quotenregelung" jetzt "Konsequenzen" gefordert. Und zwar "für diejenigen Bundesparteivorstandsmitglieder, die das Statut missachtet haben".

Auch wenn im Sanktionsrepertoire die "Verwarnung", die "Rüge" oder gar ein "Funktionsverbot" oder "Ausschluss" als mögliche Konsequenzen genannt werden, "wird vor allem die Wiederholung der Abstimmung" beantragt.

Falsche Vorwände

Die roten Aufrührer begründen das unter anderem damit, dass es sich bei der Quoten-Regelung "nach ihrem klaren Wortlaut" um "keine Kann-, sondern eine Muss-Bestimmung" handelt. Dem Bundesparteivorstand wirft man vor, entscheidungsbefugt gewesen zu sein und sich hinter falschen Vorwänden zu verstecken. Aus dem Wortlaut: "Zwar wären auch die Mitglieder des Landesparteivorstandes der SPÖ OÖ bei der Abstimmung (...) an die Einhaltung einer Frauenquote gebunden gewesen, doch war diese Abstimmung ein nicht bindender Vorschlag für den Bundesparteivorstand". Der angebotene Verzicht Schopfs sorgt für zusätzliche Verärgerung: "Die Schutzbehauptung eines 'unauflösbaren Widerspruchs' des Parteistatuts zur Nationalratswahlordnung erscheint daher doppelt sinnentleert."

Sankt-Nimmerleins-Tag

Es geht in ähnlichem Tonfall weiter: Auf die Arbeitsgruppe, die als argumentativer Ausweg neue Regeln zur Umsetzung der Quotenregelung erarbeiten soll, bauen die jungen Roten nicht: "Diese (die Quote, Anm.) ist aber nicht am Sankt Nimmerleinstag, sondern jetzt einzuhalten." Denn so sehe es die "Verfassung" der SPÖ bereits jetzt vor.

Zum Schluss hält man noch fest, warum man die Einhaltung des Statutes über den Anlassfall hinaus für so wichtig erachtet: Wenn sich nämlich "nicht einmal die Parteispitze" an diese Regeln halte, wäre das "existenzbedrohend für den Bestand unserer Partei".

Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos will das Schiedsgericht jedenfalls arbeiten lassen. Er stellte bereits eine "positive Bewertung" durch den Parteivorstand in Aussicht. (riss, derStandard.at, 5.9.2014))