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Die Vorratsdatenspeicherung bleibt umstritten - und Thema.

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Die Netzaktivisten der AKVorrat haben in einer Aussendung vehement gegen Überlegungen ausgesprochen, die Vorratsdatenspeicherung wiederzubeleben. Das umstrittene staatliche Datensammeln war Ende Juni vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt worden, es stellte laut den Höchstrichtern einen zu großen Grundrechtseingriff dar. Die AKVorrat war als Mitkläger entscheidend am Zustandekommen des Urteils beteiligt; jetzt könnte sich der Vorgang wiederholen.

IS-Terror als Argument

Denn Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat sich am vergangenen Wochenende zum wiederholten Mal für eine Nachfolgeregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit hatten nach der Abschaffung der VDS ihren Nutzen hervorgehoben. Besonders der IS-Terror und die Furcht vor möglichen Anschlägen in Europa könnte einer Neuregelung nun Vorschub leisten.

Kampf gegen Terror sei "Vorwand"

Dieses Argument lässt die AKVorrat nicht gelten. "Die Regierung ist jetzt in der Verantwortung, bestehende Anti-Terror-Gesetze gemäß den Urteilen der Höchstgerichte auf ihre Notwendigkeit, Nützlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu evaluieren“, so AKVorrat-Sprecher Thomas Lohninger. Der Kampf gegen den Terror sei laut den Netzaktivisten "damals wie heute Vorwand“. Tatsächlich wurden Vorratsdaten in Österreich kein einziges Mal verwendet, um terroristische Vorgänge zu untersuchen. Zusätzlich seien die offenbar erfolgreichen Ermittlungen gegen die sogenannten „Austro-Jihadisten“ ohne Verwendung von Vorratsdaten erfolgreich abgeschlossen worden.

"Demokratiepolitisch bedenklich"

Dass trotz der höchstgerichtlichen Entscheidungen nun wieder über eine Neueinführung nachgedacht wird, ist für AKVorrat-Obmann Andreas Krisch "demokratiepolitisch bedenklich.“ Denn die Befürworter der VDS rücken nicht "den Schutz von Verfassung und Grundrechten ins Zentrum ihrer Überlegungen“, sondern forderten "massive Grundrechtseingriffe“, so Krisch weiter. (fsc, derStandard.at, 4.9.2014)