Linz - Das Gewaltschutzzentrum Oberösterreich kritisiert die Praxis bei der Entschädigung von Verbrechensopfern. Seine Geschäftsführerin Maria Schwarz-Schlöglmann nannte im Ö1-Journal als Beispiel den Fall einer Frau, die von ihrem Ex-Lebensgefährtin schwer verletzt wurde. Ihr Antrag auf Entschädigung sei aber mit der vereinfacht ausgedrückten Begründung "das Opfer war selbst schuld" abgelehnt worden.

Das Gericht hat den Täter wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Haft und zur Zahlung von 2.000 Euro Teilschmerzensgeld an das Opfer verurteilt. Letzteres ist aber uneinbringlich.

Er hatte die Frau geohrfeigt, ihren Kopf gegen die Wand gestoßen und sie gewürgt. Sie flüchtete mit einem Sprung vom Balkon. Dabei erlitt sie unter anderem einen Wirbelbruch.

Keine Behandlungskosten bezahlt

Das Bundessozialamt lehnte einen Antrag auf Hilfeleistung nach dem Verbrechensopfergesetz in Form von Ersatz des Verdienstentganges, der Kosten der Selbstbehalte bei der medizinischen Behandlung und einer Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld jedoch ab.

Denn die Frau habe sich grob fahrlässig der Gefahr ausgesetzt, Verbrechensopfer zu werden, weil sie ihren Ex-Lebensgefährten nochmals in die Wohnung gelassen habe, heißt es in dem entsprechenden Bescheid.

Der Fall liegt nach der Beschwerde des Gewaltschutzzentrums derzeit beim Bundesverwaltungsgericht. Darin wird unter anderem mit der Aussage der Frau in der Gerichtsverhandlung argumentiert, sie habe die Tür geöffnet, weil sie Angst hatte, dass er sie sonst eintreten werde. Sie hatte außerdem kein Telefon.

Hätte über Stiege flüchten können

In der Beschwerde wird auch die Feststellung der Behörde, sie hätte auch über die Stiege flüchten und damit die Verletzung durch den Sturz vom Balkon verhindern können, zurückgewiesen, heißt es in einer Sachverhaltsdarstellung, die der APA vorliegt.

Für Schwarz-Schlöglmann ist die Schuldzuweisung an das Opfer nicht begründbar und nicht nachvollziehbar. Es handle sich um eine "grobe Fehleinschätzung", eine Opfer-Täter-Umkehr. Wer Gewalt ausübe, sei dafür verantwortlich und nicht das Opfer. Gewalt könne durch nichts gerechtfertigt werden.

Darüber hinaus kritisiert sie, dass die Anträge nach dem Verbrechensopfergesetz sehr bürokratisch und die Erledigung lange und ungewiss sei. Dabei sei das Gesetz erst im Vorjahr novelliert worden mit höheren Entschädigungen, längeren Antragsfristen, und auch Opfer von Menschenhandel seien nun davon erfasst. (APA, 26.8.2014)