Nachweis das erreichtes Diplom gleichlautet mit B1Niveau des europäischen Referenzrahmens vom Österreichischen Integrationsfond bzw. zertifiziertem Kursträger." Alles klar? Die Textstelle stammt wortwörtlich aus dem Brief einer österreichischen Behörde an eine Staatsbürgerschaftswerberin, die in Österreich erfolgreich ein Universitätsstudium absolviert hat. Schlicht sprachliche Inkompetenz eines Beamten oder flegelhafte Provokation?

Beides ist nicht von der Hand zu weisen. Ich habe in den letzten Jahren eine ganze Reihe parlamentarischer Anfragen zum Thema "Staatsbürgerschaftstest" gestellt und dabei immer wieder darauf hinweisen müssen, dass die Lernunterlagen selber peinliche Fehler beinhaltet haben. Und nebenbei: noch immer beinhalten!

So wurde in einem "Leitfaden" den Noch-nicht-Österreicherinnen und -Österreichern Erstaunliches mitgeteilt: "Kaiser Karl I. verzichtete ... auf den Thron und ging ins Exil." Das ist natürlich falsch: Karl hat nur auf die "Regierungsgeschäfte" verzichtet, nicht aber auf den Thron.

Es wurde auch behauptet, im April 1955 sei in Moskau der "österreichische Staatsvertrag formuliert" worden. Nicht nur Historikerinnen und Historiker wissen aber, dass bis zum Tag vor der Unterzeichnung am 15. Mai in Wien über die Schlussfassung des Textes verhandelt wurde. Und jetzt auch noch der in vielen Fällen unsinnige Sprachtest.

Meine Schwiegertochter ist Russin. Sie hat mit hervorragenden Ergebnissen ein Germanistik-Studium abgeschlossen, an Gymnasien in Deutschland und Österreich Deutsch unterrichtet und Maturaprüfungen abgenommen. Wenn sie österreichische Staatsbürgerin werden möchte, muss sie dennoch eine Prüfung ablegen, um ausreichende Deutsch-Kenntnisse nachzuweisen. Kafkaesk? Wir sollten Franz Kafka nicht nahetreten: Es ist typisch österreichisch.

Österreichische Behörden akzeptieren als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse zum Erwerb der Staatsbürgerschaft weder eine österreichische Matura noch ein abgeschlossenes Germanistik-Studium.

Es ist nicht neu, dass sich Österreich redlich bemüht, qualifizierte Zuwanderung durch schikanöse Maßnahmen möglichst zu behindern. Dass dabei völlig absurde Konstellationen auftreten, zeigt nicht nur der Fall meiner Schwiegertochter: So musste der Verein "Österreichisches Sprachdiplom Deutsch" (ÖSD) erst kürzlich eine chinesische Staatsbürgerschaftswerberin beraten, die nicht nur ein vollständig in Österreich abgeschlossenes Pharmaziestudium, sondern auch noch ein Doktoratsstudium aufzuweisen hatte. Es half alles nichts: Sie hatte den Behörden einen gesonderten Nachweis zu erbringen, dass sie den Paragrafen 11a Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes erfüllt! In beiden Fällen ist das nachzuweisende "B2"-Sprachniveau übrigens die Voraussetzung für jene Universitätsstudien, die beide Frauen mit herausragenden Ergebnissen abgeschlossen haben.

Wer nun denkt, es könne absurder nicht mehr gehen, rechnet nicht mit dem österreichischen Gesetzgeber: Der Österreichische Integrationsfonds nimmt die Prüfungen zum Nachweis der Deutschkenntnisse ab. Einer aus dem Ausland stammenden Prüferin des Integrationsfonds und gleichzeitig Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache wurde ebenfalls mitgeteilt, dass sie zum Erwerb unserer Staatsbürgerschaft einen Nachweis ihrer Deutschkenntnisse zu erbringen hat. Wäre es nicht am einfachsten, wenn sie sich als anerkannte Prüferin den Nachweis gleich selber ausstellt?

Laut ÖSD gibt es derartigen Irrsinn mehrmals pro Monat. Das bedeutet für die Betroffenen zusätzliche Kosten, erhebliche Verzögerungen, Arbeit, Stress und Ärger. Durch den bürokratischen Aufwand verlängern sich die Verfahren, wodurch nicht zuletzt auch der Republik Mehrkosten entstehen. "Integration durch Leistung" fordert Minister Sebastian Kurz unentwegt.

Da die Beamten des Innenministeriums, allen voran die Ministerin, offenbar selbst nicht imstande oder willens sind, ihre Hausaufgaben zu machen, bevor sie (nicht nur) hochqualifizierte Staatsbürgerschaftswerber schikanieren, sollte das Kurz'sche Leistungspostulat erst einmal im Hause von Johanna Mikl-Leitner Wirkung entfalten.

Übrigens: Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Zentrale Oberstufenprüfung Deutsch werden von den österreichischen Behörden im Rahmen des Staatsbürgerschaftsverfahrens ebenfalls nicht anerkannt. Ein Deutsch-Zertifikat aus Deutschland? - Wo kämen wir da hin! (Harald Walser, DER STANDARD, 23.8.2014)