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Ein Bedürfnis nach mehr Arbeitspausen bei fortgeschrittener Schwangerschaft und Arztbesuche führen bei freien Dienstnehmerinnen zu geringeren Einkommen.

Foto: ap/Michael Gottschalk

Derzeit sind rund 11.000 Frauen in Österreich davon betroffen: Für sie gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes nicht, auch wenn sie hochschwanger sind oder gerade entbunden haben. Einziger Grund dafür: Sie sind freie Dienstnehmerinnen.

Mutterschutz auch für freie Dienstnehmerinnen ist deshalb schon seit einigen Jahren eine Forderung der Gewerkschaft der Privatangestellten - Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Seit 2008 haben freie Dienstnehmerinnen zwar Anspruch auf Wochengeld, das absolute Beschäftigungsverbot acht Wochen vor und nach der Entbindung gilt für sie aber nicht. Andrea Schober von der Interessengemeinschaft Work-flex sagt dazu: "Viele Frauen werden dazu gedrängt weiterzuarbeiten, egal wie ihr gesundheitlicher Zustand ist."

Pause selber zahlen

Dazu kommt eine Vielzahl an Benachteiligungen: Es gelten weder Arbeitszeitgesetz noch Nachtarbeitsverbot, Sonn- und Feiertagsverbot, Überstundenverbot oder Kündigungs- und Entlassungsschutz. Ein höheres Bedürfnis an Arbeitspausen bei fortgeschrittener Schwangerschaft und Arztbesuche führen bei freien Dienstnehmerinnen sofort zu einer Reduktion des Einkommens.

Das gilt deshalb auch für Krankenstandstage, da freie Dienstnehmerinnen erst ab dem vierten Tag Krankengeld von der Gebietskrankenkasse erhalten, und auch dann nur 50 Prozent. All das führt zu weniger Gehalt in der Schwangerschaft und in der Folge zu weniger Bezügen beim Wochengeld und beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.

Die zuvor genannten Punkte, also Arbeitszeitregelungen, Nachtarbeitsverbot, Sonn- und Feiertagsverbot, Überstundenverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz kommen laut Gewerkschaft vor allem deshalb voll zum Tragen, weil die klassischen Freier-Dienstvertrag-Branchen ohnehin solche sind, in denen Arbeit oft jenseits von Arbeitszeitgesetz, in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen stattfindet. Beispiele sind der Journalismus, die Creative Industries, die Erwachsenenbildung, Kunst- und KulturarbeiterInnen, Sozial-, Kultur- und WirtschaftswissenschafterInnen, aber auch Sozialberufe (mobile Krankenpflege und Ähnliches).

Mehr als jede Zehnte

"Unsere Forderung der arbeitsrechtlichen Gleichstellung von freien Dienstnehmerinnen ist im aktuellen Regierungsprogramm vereinbart", sagt Manfred Wolf, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter von Work-flex, und weist auf die laufende Petition der GPA-djp in dieser Sache hin. "Rund 1.700 haben bisher unterschrieben", berichtet er.

Stand am 19. August waren 1.612 Unterschriften. Das sei gemessen an der Zahl der freien Dienstnehmerinnen, meint Wolf, "nicht wenig". "Immerhin schon mehr als jede Zehnte hat unterschrieben", das sei "mehr als bei so manchem Volksbegehren". Dabei seien gerade freie Dienstnehmerinnen für die Gewerkschaften schwer erreichbar. Und das trotz des Anstiegs von atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

Der Unterstützung der Frauenministerin kann sich die Petition jedenfalls sicher sein, Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sagt auf Nachfrage von dieStandard.at dazu: "Als Frauenministerin ist mir der Schutz von schwangeren Frauen ein wichtiges Anliegen. Derzeit müssen freie Dienstnehmerinnen aber auf viele Rechte nach dem Mutterschutzgesetz verzichten. Das soll sich ändern. Auch freie Dienstnehmerinnen sollen diese Rechte haben, denn die Gesundheit von Frauen darf nicht davon abhängen, welchen Arbeitsvertrag sie haben." (Tanja Paar, dieStandard.at, 20.8.2014)