Wer Unrecht begeht, gehört per Urteil bestraft. Das ist ein Grundprinzip im Rechtsstaat. Allerdings lassen sich in komplexen Wirtschaftscausen Recht und Unrecht meist nicht so klar unterscheiden wie bei einem Banküberfall. Widersprüchliche Fakten und unscharf formulierte Gesetze führen dazu, dass erstinstanzliche Urteile später oft aufgehoben werden.

Deshalb wird es international immer üblicher, schwierige Fälle durch die Zahlung einer großen Summe beizulegen, statt langwierige Prozesse zu führen, die selten in befriedigenden Urteilen münden. Bei Bernie Ecclestone hat sich das Münchner Gericht mit gutem Grund dafür entschieden: Die Anklage stand auf wackeligen Beinen, und selbst bei einem harten Urteil wäre der 83-Jährige wegen Haftunfähigkeit nicht ins Gefängnis gekommen.

Die 75 Millionen Euro tun auch ihm weh, und trotz des Verzichts auf ein Schuldeingeständnis bleibt das Image des Formel-1-Chefs angepatzt. Was zwischen ihm und dem Banker Gerhard Gribkowsky tatsächlich vorgefallen ist, hätte auch ein Urteil nie restlos geklärt.

Die Empörung über den "Freikauf" ist verständlich, aber unberechtigt. Angesichts der vielen vermurksten Wirtschaftsstrafprozesse der letzten Zeit sollte sich auch Österreich überlegen, der Justiz die Option einer solchen Diversion einzuräumen. Sie kann ihre Ressourcen dann dort einsetzen, wo eine volle Aufklärung möglich ist. (Eric Frey, DER STANDARD, 6.8.2014)