Der Verein Österreichischer Journalisten Club (ÖJC) betreibt seit 2009 einen "Österreichischen Medienrat" als eine Art Presserat, organisiert in einem eigenen Verein seit 2011. 2012 beantragte der ÖJC für diesen Medienrat Presseförderung. Die Medienbehörde lehnte ab, ebenso zwei Gerichte - nun bestätigte der Oberste Gerichtshof die Ablehnung. Begründung: Der Medienrat sei nicht repräsentativ.

Bei privatwirtschaftlicher Subventionsvergabe sei der Gleichheitssatz zu beachten, betont auch der Oberste Gerichtshof: "Eine Förderung ist prinzipiell an alle zu gewähren, die im Hinblick auf ein bestimmtes Förderziel die Förderkriterien erfüllen." Aber: "Das ist beim klagenden Verein nicht der Fall. Er hat keine Medienunternehmen als Mitglieder und ist daher keine ,repräsentative Einrichtung' im Bereich der österreichischen Presse."

Das Gesetz verlangt diese Repräsentativität: "Die KommAustria hat einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse im Sinne der Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und zur Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse auf Ansuchen zur Deckung der anfallenden Kosten jährlich einen Zuschuss im Ausmaß des in Abs. 1 genannten Betrages, zuzüglich allfälliger Rücklagen und Zinsen, zu gewähren.“

75.000 Euro beantragt

Der Betrag: 150.000. Er geht an den Österreichischen Presserat. Dessen Trägerorganisationen sind: Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), Journalistengewerkschaft in der GPA-DJP, Österreichischer Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV), Verband der Regionalmedien Österreichs (VRM), Verein der Chefredakteure und Presseclub Concordia.

Der ÖJC beantragte für seinen Medienrat zunächst 75.000; beim Erstgericht versuchte er es laut OGH-Entscheidung mit 34.500 Euro und wurde abgewiesen. Verfahrenskosten für die außerordentliche Revision vor dem Obersten Gerichtshof laut Entscheid: 1.576,20 Euro. (red, derStandard.at)