Warum Hollywood die berüchtigte Tierschutz-Causa noch nicht verfilmt hat, ist eigentlich unerklärlich. Die Story vom Staatsfeind Nummer eins, der von allen Vorwürfen freigesprochen wird und in dessen Verfahren eklatante Fehler der Strafverfolgungsbehörden aufgedeckt werden, wäre sicher Stoff für einen Blockbuster. Ein richtiges Happy End hat aber die österreichische Justiz bisher nicht zugelassen.

Gerade eben hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Schadenersatzklage von Martin Balluch, dem Chef des Vereins gegen Tierfabriken, gegen die Republik abgewiesen. Gut, 600.000 Euro sind viel Geld. Aber der Mann (und etliche Mitstreiter) war 100 Tage eingesperrt, mehrere Jahre durch den Prozess beruflich blockiert, und Balluch muss nach eigenen Angaben rund eine Million Euro Verteidigungskosten bewältigen.

In der Klagsablehnung heißt es, dass die Ansprüche verjährt sind. Balluch hätte ja schon zum Zeitpunkt seiner Verhaftung gewusst, dass er unschuldig sei, und hätte sich deshalb damals, im Jahr 2008, per Feststellungsklage seine Chance auf Schadenersatz sichern müssen. Die dreijährige Verjährungsfrist sei eben verstrichen. Balluch hingegen brachte die Klage erst nach dem Freispruch im Jahr 2012 ein, so wie es jeder vernünftige Mensch machen würde. Die Justiz sollte auch zur Vernunft kommen. Sonst muss wirklich Clint Eastwood die Regie übernehmen. (Michael Simoner, DER STANDARD, 31.7.2014)