Salzburg - "Es sollten ein paar Molotowcocktails in das Lager geworfen werden", "Das Drecksgsindl gehört ausgerottet" und die Forderung der "Endlösung" sind nur einige Wortmeldungen, die in einer Facebook-Gruppe geschrieben wurden. Sieben Männer im Alter zwischen 18 und 39 Jahre saßen deshalb am Mittwoch wegen Verhetzung und der Aufforderung zu strafbaren Handlungen vor dem Salzburger Landesgericht und wurden schuldig gesprochen.

Zur Vorgeschichte: Im September 2013 campierte eine Gruppe von rund 200 Roma mit Genehmigung des Bürgermeisters bei der Skisprungschanze in Bischofshofen. Am 2. September kam es zu tumultartigen Ausschreitungen zwischen jungen Erwachsenen und Roma. Es seien gegenseitige Morddrohungen ausgesprochen worden - verletzt wurde niemand. Danach wurde auf der offenen Facebook-Gruppe "Rennleitung Pongau" dazu aufgerufen die Roma mit Gewalt zu vertreiben, und hetzerische Postings veröffentlicht.

"Grant" auf Roma

Von den insgesamt acht Angeklagten - einer erschien nicht vor Gericht - war nur ein 18-Jähriger bei dem Vorfall dabei. Die anderen hatten nie etwas mit den Roma zu tun, aber es sei ein großes Gesprächsthema im Ort gewesen. Alle Angeklagten gaben zu, die Einträge geschrieben zu haben. Sie hätten einen "Grant" auf die campierenden Roma gehabt oder wollten einfach ihren Senf dazugeben. Ein 39-jähriger Angeklagter bezeichnete seinen Aufruf, "die Romalappn" zusammenzuschlagen, als "Unmutsäußerung". Der Tenor aller Beschuldigten: Es sei eine Dummheit und nicht so gemeint gewesen. Ein 25-jähriger Student behauptete, es nicht ernst gemeint zu haben, und sprach von Sarkasmus. Vier Angeklagte bekannten sich schuldig, drei plädierten auf nicht schuldig.

Drei Monate bedingt

Einzelrichterin Daniela Segmüller verurteilte fünf Angeklagten zu drei Monaten bedingte Haft. Ein Angeklagter, mit zwei Vorstrafen, fasste vier Monate bedingte Haft aus. Der 18-Jährige, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, bekam einen Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe mit drei Jahren Probezeit. Alle Angeklagten und die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Die vier Angeklagten, die von keinem Verteidiger vertreten wurden, haben noch drei Tage Zeit zu widerrufen. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 31.7.2014)