Im Standard vom 28. Juli schreibt Petra Stuiber über "ein massives Rekrutierungsproblem" und ein "Führungsproblem" in der Justiz, wobei sie auf - zumeist noch nicht rechtskräftig abgeschlossene - Strafverfahren Bezug nimmt (Josef S., Tierschützer, Strasser, Hypo).

Eines ist schon richtig: Richter und Staatsanwälte müssen viel mehr können als Strafrecht und auch über Soft Skills verfügen. Deswegen wurden ja seit Jahren Aus- und Fortbildung in der Justiz wesentlich verbessert. Wahrscheinlich sollte da noch mehr geschehen. Die Haltung einzelner Justizangehöriger zur Zivilgesellschaft und zu Erscheinungsformen des "zivilen Ungehorsams" mag zu wünschen übrig lassen. Aber: Die von Frau Stuiber angeführten Belege vermögen ihre sonstigen Behauptungen nicht zu tragen; sie sind vielmehr - vom missglückten Tierschützerprozess in Wiener Neustadt einmal abgesehen - größtenteils missverständlich bis falsch.

Für mich gibt es mehr Grund, mit dem Mainstream der medialen Berichterstattung - besonders im im Fall Josef S. - unzufrieden zu sein:

1. Nicht das Demonstrationsrecht (einer vierstelligen Zahl) von Gegnern des sogenannten Akademikerballs wurde im Strafverfahren infrage gestellt, sondern die Randale von vielleicht 200 oder 300 Leuten des einheitlich gekleideten "schwarzen Blocks" (inklusive Herrn Josef S. aus Jena), die am Rande bzw. nach Ende dieser Demonstration an anderen Plätzen der Innenstadt (Graben, Stephansplatz, Am Hof) ihre Gewaltbereitschaft ausagiert haben. Diese wesentliche Unterscheidung fehlte in den meisten Berichten - zuletzt auch im Standard und im ORF.

2. Josef S. wurde nicht nur, wie beschrieben, wegen Landfriedensbruchs (einer Strafbestimmung, deren Notwendigkeit in der Demokratie diskussionsbedürftig ist), sondern auch wegen versuchter Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung in erster Instanz verurteilt. (Allerdings war er zu lange in Untersuchungshaft.)

3. Er wurde "nur von einem Zeugen belastet"? Na und? Es ist Alltag in der Strafjustiz, dass es nicht auf die Anzahl (belastender) Zeugenaussagen ankommt, sondern auf deren Substanz und Glaubwürdigkeit. Diese zu beurteilen obliegt im Rechtsstaat aus guten Gründen der freien Beweiswürdigung unabhängiger Richter (in diesem Fall eines Schöffengerichts aus einem Berufs- und zwei Laienrichtern) - und nicht der Meinung von Journalisten, die den Akt nicht kennen und vielfach nicht in der Verhandlung anwesend waren.

4. Josef S. hat in der Verhandlung geschwiegen und sich zur Sache nicht verteidigt. Das ist sein gutes Recht und entspricht einem alten Rechtsgrundsatz (Nemo tenetur se ipsum accusare), der in der Strafprozessordnung und in den Menschenrechtsdokumenten verankert ist. Aber hat dieser - rechtlich nicht relevante, aber durchaus nicht alltägliche - Umstand journalistisch-politisch gar nichts zu bedeuten? Er wurde in der Berichterstattung in der Regel nicht einmal erwähnt.

Einseitig und verzerrt

Ich empfand die einseitige und oberflächlich verzerrte Berichterstattung über diesen Fall zunehmend unerträglich. Dazu berief man sich noch auf deutsche Medien, die offenkundig nur diese schrägen österreichischen Darstellungen reflektierten.

5. Zum "Fall Strasser" meint Frau Stuiber, "man schießt gerne einmal übers Ziel hinaus und schlampt im Verfahren". Weder das eine noch das andere entspricht den Tatsachen. Dass der Oberste Gerichtshof in einem rechtlichen Detail eine etwas andere Auffassung vertritt als Staatsanwaltschaft und Gericht in erster Instanz, ist ein Routinevorgang in der Strafrechtspflege. Dazu ist die Rechtsmittelinstanz ja da. Mehr war nicht.

Ohne Ansehen der Person

Im Übrigen: Gerade die Aufarbeitung der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität der vergangenen zehn bis 15 Jahre durch Richter und Staatsanwälte zeigt deutlich, dass die Strafjustiz ihrer Aufgabe zwar zuweilen langsam, aber "ohne Ansehen der Person" nachkommt. Wie man da "Härte gegen Taschendiebe, Glacéhandschuhe bei Promis" diagnostizieren kann, ist mir unverständlich. Frau Stuiber scheint auch der Meinung zu sein, in clamorosen Strafverfahren tue sich nur dann etwas, "wenn die öffentliche Empörung so groß ist, dass sich auch die politische Führungselite gezwungenermaßen aufregt".

Eine solche Meinung geht offenbar davon aus, dass Ermittlungsschritte in Strafsachen dieser Art nur stattfänden, wenn und soweit Medien darüber berichten oder Kritik üben. Wie naiv! Wäre die erwähnte Meinung ernst zu nehmen, dann läge darin schlicht eine unbegründete Beleidigung sowohl der ermittelnden Staatsanwälte als auch der Leitung des Justizressorts. Natürlich ist Kritik an der Justiz in der Demokratie berechtigt und notwendig. Muss man aber das im Rechtsstaat wichtige Grundvertrauen der Bevölkerung in die Justiz durch unbedarfte und generalisierende Darstellungen untergraben?

Eigenständiges Denken

der Standard wünscht sich mehr eigenständiges, auch nicht systemkonformes Denken in der Justiz. Da stimme ich zu, wünsche mir das aber nebst objektiverer Berichterstattung auch für die österreichische Medienlandschaft! Ist das diagnostizierte "massive Rekrutierungsproblem" womöglich eher dort zu suchen? (Roland Miklau, DER STANDARD, 30.7.2014)