Budva/Wien - Nun hat sich sogar der österreichische Präsident Heinz Fischer für die Causa rund um die Räumung des montenegrinischen Hotels Mogren in Budva, das auch Sitz des österreichischen Honorarkonsuls ist, eingesetzt. In einem Brief an seinen Amtskollegen, den montenegrinischen Präsidenten Filip Vujanovic, soll Fischer diesen nun gebeten haben, sich für eine faire und rechtsstaatliche Lösung einzusetzen.

Der Hintergrund: Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit räumten vergangenen Donnerstag Spezialeinsatzkräfte des montenegrinischen Innenministeriums das Hotel Mogren in Budva. Das Hotel wurde seit 1993 von dem Unternehmen Mercur System gepachtet. Der Pachtvertrag lief 2013 aus, Mercur versuchte aber bereits 2003, das Hotel zu kaufen.

Mercur zahlte nie

Das Geschäft ging allerdings nie über die Bühne, weil seitens des Eigentümers, der mehrheitlich staatlichen Hotelkette Budvanska Rivijera, kein Treuhandkonto eingerichtet worden war. Und Mercur, das für den Kauf einen Kredit bei der Hypo Bank aufnehmen wollte, zahlte nicht. Mercur hatte also den Kredit bereit, aber von Budvanska Rivijera wurde kein Treuhandkonto eingerichtet, weil Budvanska Rivijera offenbar den Kauf vereiteln wollte.

Und nun will Budvanska Rivijera die Investitionen über vier Millionen Euro, die Mercur getätigt hat, nicht ablösen. Chef von Mercur ist übrigens der österreichische Honorarkonsul in Montenegro, Milan Mrvaljevic.

Die montenegrinischen Behörden ließen nun nach der Räumung eine Tür des Hotels offen, damit der Honorarkonsul, der im Mogren sein Büro hat, formell weiterhin seiner Arbeit nachgehen kann. Alle anderen, auch die Hotelangestellten, die zum Teil kurzfristig festgenommen wurden, weil sie sich der Räumung widersetzten, und die etwa 80 Gäste mussten das Hotel verlassen.

Fischer soll nun an Vujanovic geschrieben haben, dass das Ergebnis des Rechtsstreits - es laufen noch mehrere Verfahren - abgewartet hätte werden sollen. Für Kritik sorgt auch, dass die Tourismusbehörde, die weder ein richterlicher Durchsuchungs- oder Räumungsbeschluss, noch ein Schließungsanordnung der Verwaltungsbehörde vorlegte. (Adelheid Wölfl, DER STANDARD, 30.7.2014)