Wien - Mediziner und Medizinerinnen gelten landläufig als eher gute Partie, wenn man beziehungstechnisch an Finanziellem interessiert ist. Larissa R. fällt nicht in diese Kategorie. Was der Grund ist, warum die 43-jährige Ärztin sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Philipp Schnabel verantworten muss.

Schon bei der Aufnahme der Personalien zeichnet sich das Motiv ab, warum die unbescholtene Frau mehr als sieben Jahre lang ungerechtfertigt Notstandshilfe bezogen und so fast 59.000 Euro lukriert hat. "Was verdienen Sie derzeit netto?", fragt Schnabel. "1.700 Euro." - "Schulden?" - "700.000 Euro."

Entstanden sind die Verbindlichkeiten durch eine Bürgschaft für die Firma des nunmehrigen Ex-Mannes. "Was haben Sie von dem Geld gehabt?", erkundigt sich ein Schöffe. "Nichts. Das war alles im Unternehmen", lautet die Antwort. Im Privatkonkurs ist R. derzeit dennoch nicht - es konnte keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden.

Zwei minderjährige Kinder

Die Frau lebte mit zwei sorgepflichtigen Kindern also von der Notstandshilfe, 2005 begann sie allerdings wieder als Ärztin zu arbeiten. Auf Honorarbasis, Steuern führte sie dafür erst Jahre später ab. "Ich habe das Geld gebraucht, ich habe es gemacht", gesteht sie unumwunden.

Im Jahr 2012 fiel dem AMS beim automatischen Datenabgleich mit der Sozialversicherung auf, dass R. dort angemeldet war. Im September 2012 kam dann noch eine Anzeige der Finanzpolizei dazu.

Zunächst einigte sie sich mit dem Arbeitsamt noch auf eine Ratenzahlung. 258 Euro waren es pro Monat. Im Jänner 2013 wurde ihr erklärt, sie werde angezeigt, wenn sie den Schaden nicht innerhalb eines Jahres begleiche. Die dafür notwendige Rate stieg auf 3.000 Euro - was sich mit 1.700 Euro Einkommen nicht ganz ausgehen konnte.

"Augen zu und durch"

Ihr Verteidiger Christoph Naske bittet den Senat am Ende um ein mildes Urteil: "Sie hat in ihrer Verzweiflung das Geld einfach genommen", sagt er. "Nach dem Motto: Augen zu und durch."

Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft dringt der Rechtsvertreter durch: Seine Mandantin muss nicht ins Gefängnis, sondern erhält rechtskräftig 18 Monate bedingt. Ob es für eine Supermarktverkäuferin ebenso glimpflich ausgegangen wäre oder dort generalpräventive Gründe zu einer teilbedingten Haft geführt hätten, lässt sich nicht sagen. (Michael Möseneder, derStandard.at, 24.7.2014)