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Der Bundesrat soll dem Hypo-Sondergesetz grünes Licht geben. Als Nächster ist der Bundespräsident dran.

Foto: Reuters/Bader

Wien - Das sogenannte Hypo-Sondergesetz kommt am Donnerstag seiner formellen Gesetzeswerdung einen Schritt näher. Um neun Uhr kommt der Bundesrat zusammen, auf der Tagesordnung steht auch der Beschluss des Gesetzes zur Hypo-Abbaugesellschaft und des Hypo-Sanierungsgesetzes. Sobald diese höchst umstrittenen Bestimmungen in Kraft treten, werden die Nachranganleihen ungültig - trotz Haftungen des Landes Kärnten. Auch die werden ungültig.

Interessant in dem Kontext: das Programm vor den Gesetzesbeschlüssen. Der Landeshauptmann von Kärnten, Peter Kaiser, wird nach der Antrittsrede der neuen Präsidentin des Bundesrats, Ana Blatnik, eine Erklärung abgeben. Thema: "Starke Länder für ein soziales Österreich in einem gemeinsamen Europa". Blatnik hat den Vorsitz im Bundesrat am 1. Juli für Kärnten übernommen.

Vergleichsgespräche

Die Regierung geht davon aus, dass das Gesetz bis Mitte August vom Bundespräsidenten unterschrieben und danach verlautbart wird. Präsident Heinz Fischer hat jedenfalls angekündigt, das geplante Gesetz "noch sorgfältig mit Juristen zu besprechen".

Bis dahin, so lesen es manche der Involvierten, könnte man die Vergleichsgespräche mit der BayernLB, die per Gesetz mit rund 800 Millionen Euro zur Kassa gebeten werden soll, vorantreiben. Selbige werden von einem Beamtenteam des Finanzministeriums mit den Deutschen geführt. Dass sie bis zum Inkrafttreten des Hypo-Sanierungsgesetzes abgeschlossen sind und selbiges gleichsam überflüssig machen, gilt aber als Wunschdenken.

1000 Seiten Expertise

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen München - Wien gehen denn auch weiter. Das Verfahren BayernLB gegen die Mitarbeiterprivatstiftung der Hypo (MAPS), in dem die Bayern ihren Hypo-Kauf im Jahr 2007 wegen Täuschung anfechten, geht bereits in die Endrunde. Die Richterin am Handelsgericht Wien, Charlotte Schillhammer, hat für Donnerstag die Erörterung des Gutachtens aufs Programm gesetzt. Möglicherweise wird sie die Verhandlung schließen - um anschließend am Urteil zu arbeiten.

Besagtes Gutachten (rund 1000 Seiten) und ein rund 50-seitiges Ergänzungsgutachten hat der Wiener Wirtschaftsprüfer Werner Festa im Auftrag des Gerichts erstellt. Er kommt darin zum Schluss, dass die Bayern die Hypo auch gekauft hätten, wenn sie ihren wahren Zustand gekannt hätten - allerdings billiger.

Festas Expertise, die er "aus Gründen der Übersichtlichkeit" in zwölf Teilgutachten unterteilt hat, eint nun sogar Kläger und Beklagte. Konkret gesagt: seine Kostennote fürs Gutachten tut das. Festa verrechnet nämlich 2.888.932,48 Euro für sein Sachverständigengutachten, das er mit etlichen Hilfskräften und Ehefrau von Juli 2013 bis Mai 2014 erarbeitet hat. Laut Rechnung entfallen 1,9 Millionen Euro auf die Arbeit der Hilfskräfte und 20.350 Euro aufs Sekretariat.

Kritik an Gutachten

Die Anwälte der BayernLB kritisieren in ihrer Äußerung zur Gebührennote: Festas Gutachten bestehe "in weiten Teilen aus der bloßen Wiedergabe von Parteienvorbringen und Urkunden, die gutachtlichen Aussagen beschränken sich auf einige wenige Seiten". Und die Juristen der MAPS konstatieren in ihrer Stellungnahme, dass die Stundensätze der Gutachter in anderen, komplexeren Wirtschaftscausen "doch erheblich" niedriger lägen.

Festa betont auf Anfrage des STANDARD, dass er "ja eigentlich zwölf Gutachten plus Ergänzung" geschrieben habe. Er und sein Team hätten, im Gegensatz zu anderen Sachverständigen, "sehr schnell" gearbeitet.

Die Kosten des Festa-Gutachtens werden letztendlich vom Verlierer des Prozesses bezahlt. Außer, BayernLB und MAPS finden einen Vergleich - in dem Fall würden sie sich die Kosten wohl teilen. (Renate Graber, DER STANDARD, 24.7.2014)