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Für Internetnutzer soll der Weg zu das Urheberrecht verletzenden Portalen blockiert werden.

Foto: AP/Stichlovsek

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Internetprovider den Zugang zu Internetportalen blockieren müssen, wenn deren Angebote das Urheberrecht verletzen. Damit bestätigt der OGH eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der vom OGH für die Auslegung einer EU-Urheberrechtslinie angerufen wurde.

Musterprozess

In dem konkreten Fall, der als Musterklage genutzt wird, prozessierte der Verein für Antipiraterie (VAP) gemeinsam mit heimischen Filmproduzenten gegen das Portal kino.to, wo der preisgekrönte Haneke-Film "Das weiße Band" abrufbar war. Da der Portalbetreiber nicht festgestellt werden konnte, hat der Verein den Internet-Provider UPC auf Unterlassung geklagt. UPC solle verhindern, dass Internetnutzer das Portal erreichen.

Der EuGH entschied, dass eine Netzsperre in diesem Fall keine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle und der Internetanbieter zu einer Blockade verpflichtet werden könne. Jetzt bestätigte der OGH dieses Urteil.

VAP: "Kein Spielplatz für digitale Hehler"

"Endlich erleben wir einen weiteren wichtigen Schritt zu einem erwachsenen und sauberen Web", zeigte sich VAP-Geschäftsführer Werner Müller in einer Aussendung erfreut. Er führt weiters aus: "Die Filmwirtschaft liebt das Internet als weiteres attraktives Medium für professionelle künstlerische Inhalte, aber nicht als Spielplatz für digitale Hehler und Massendiebstahl an den Kreativen!"

Scharfe Kritik an EuGH

UPC und der Verband der heimischen Internet-Anbieter (ISPA) hatten hingegen bereits das EuGH-Urteil scharf kritisiert. Die ISPA sprach davon, dass "die Verwertungsgesellschaften die Meinungsfreiheit im Internet niedergerungen (haben), was als Rückschritt und große Gefahr für die weitere Entwicklung des Internets speziell in Österreich gesehen wird". UPC hatte stets geltend gemacht, dass der Provider lediglich den Zugang zum Internet vermittle, nicht jenen zu illegalen Webseiten.

Kritik am Urteil kam auch von den Grünen, den NEOS und der ÖVP.

VAP: "Höchstens 100 Websites"

Neben kino.to, das 2011 den Betrieb einstellte, geht es laut dem VAP europaweit um "höchstens 100 Webseiten", die dieses Urteil betreffen werde. Zugangssperren gegen diese Seiten, die durch den hohen Nutzerverkehr mittels Streuwerbung vielfach Millionengewinne erzielten, gebe es bereits in elf EU-Ländern. Der VAP hofft, wie etwa in Irland, nun auf ein "Memorandum of Understanding" zwischen Providern und Kreativwirtschaft. In Irland wurde dieses Memorandum auch von UPC mitgetragen. (fsc/APA, derStandard.at, 22.7.2014)