Salzburg/Zell am See – Der Prozess gegen einen 45-jährigen Pinzgauer, dessen gleichaltrige Lebensgefährtin nach einem Streit und anschließendem Sturz an einer Gehirnblutung starb, hat am Montagnachmittag mit einem "Unzuständigkeitsurteil" geendet. Nach den Ausführungen des Sachverständigen sei nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte einen bedingten Tötungsvorsatz hatte, erklärte die vorsitzende Richterin.

Das Gericht will nun prüfen lassen, ob die Tat nicht in Richtung Mord geht. Dann ist aber ein Geschworenengericht für den Fall zuständig. Der Mann stand am Montag wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Das Unzuständigkeitsurteil des Schöffensenates ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es bekämpft wird, muss der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden. (APA, 21.7.2014)