Wien - Die Eintragung von Partnerschaften am Standesamt lässt noch auf sich warten. Dies soll für Homosexuelle im ersten Quartal 2015 möglich sein, hieß es aus dem Innenministerium. Dass die Eingetragene Partnerschaft künftig auch am Standesamt geschlossen werden kann, zeichnete sich im Zuge der Diskussion über die Rechte Homosexueller im Frühjahr ab. Dass es nun doch nicht so schnell geht, liegt an der technischen Umsetzung. Bisher werden Eingetragene Partnerschaften in Amtsstuben der Bezirkshauptmannschaften geschlossen, nur einige Bundesländer machen Ausnahmen

Im April dieses Jahres trafen sich die drei ÖVP-Minister für Justiz, Inneres und Familie mit Vertretern der Schwulen- und Lesben-Community. Nach dem Runden Tisch zeichnete sich ab, dass die Eingetragene Partnerschaft künftig wie die Ehe am Standesamt geschlossen werden soll. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärte damals, es sei nicht wichtig, was am Türschild stehe . Sie betonte aber auch, "dass die Ehe unantastbar bleibt".

Neues Personenregister

Die Änderung der Zuständigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde hin zum Standesamt erfordert auch eine Änderung beim Zentralen Personenstandsregister, hieß es auf Anfrage. Das Register soll mit 1. November eingeführt werden und stellt die Gemeinden vor große Herausforderungen.

In der derzeitigen Phase des Projekts nun die Systematik neu zu programmieren und die Organisation in den betroffenen Behörden umzustellen, würde die Kapazitäten sprengen. Geplant ist daher, die technische und organisatorische Umstellung erst in Angriff zu nehmen, nachdem das Gesamtsystem angelaufen ist. Im ersten Quartal des nächsten Jahres sollte es dann möglich sein, dass die Eingetragene Partnerschaft am Standesamt geschlossen wird.

Das Rechtskomitee Lambda, das sich unter anderem die Zuständigkeit des Standesamts einsetzt, sei über die Pläne bereits informiert worden, so ein Sprecher von Ressortchefin Mikl-Leitner. (APA, 19.7.2014)