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Das niedrige Zinsumfeld hat nun auch Auswirkungen auf den Garantiezins von Lebensversicherungen.

Foto: apa/burgi

Wien - Jetzt ist es fix: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) senkt wegen des anhaltend niedrigen Zinsumfelds den Garantiezins für die Lebensversicherung und auch die staatlich geförderte Altersvorsorge ("Zukunftsvorsorge") per Jahresbeginn 2015 auf 1,5 Prozent. Aktuell liegt dieser Zinssatz, den die Unternehmen ihren Kunden maximal versprechen dürfen, bei 1,75 Prozent.

Der Garantiezinssatz von 1,5 Prozent gilt nur für neue Verträge, die ab dem 1. Jänner 2015 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge der klassischen Lebensversicherung gilt weiterhin die beim Abschluss garantierte Verzinsung, "grundsätzlich auch für jene Prämienanteile die nach dem 1. Jänner 2015 eingezahlt werden", teile die FMA heute, Freitag, mit. Die Absenkung beziehe sich nur auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie - also die einbezahlte Prämie minus Steuern sowie Risiko- und Kostenanteilen.

Seit Donnerstag in Kraft

Nicht betroffen sind Gewinnbeteiligungen, die zusammen mit dem Garantiezins die Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung ausmachen. 2013 lag die Gesamtverzinsung inklusive Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung nach Angaben des Versicherungsverbandes vom Frühjahr im Durchschnitt bei 3,25 Prozent.

In Kraft getreten ist die für die Garantiezins-Senkung erforderliche Novelle zu Höchstzinssatzverordnung mit 17. Juli 2014. Durch die Maßnahme soll sichergestellt werden, "dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können", so die FMA. (APA, 18.7.2014)