Wien - Der Fall eines Asylwerbers aus Bangladesch, der seit 18 Jahren auf eine Entscheidung in seinem Verfahren warten soll, sorgt weiterhin für Aufregung. Volksanwalt Peter Fichtenbauer (FPÖ) zeigte sich am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" empört: "Dass jemand so lange auf eine Entscheidung wartet, darf es in Österreich nicht geben."

Fichtenbauer ortet "Behördenversagen" und verlangt Aufklärung von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Dabei gehe es nicht um die Frage, ob Asyl gewährt wird oder nicht, sagte der Volksanwalt, sondern darum, dass jeder das Recht auf ein möglichst kurzes Verfahren habe.

Neun Jahre auf ersten Bescheid gewartet

Von "Systemversagen" sprach auch der Anwalt des Betroffenen im Ö1-"Mittagsjournal" am Mittwoch und berichtete von Verfahrensfehlern. Zunächst habe der Mann aus Bangladesch, der seit 1996 in Österreich lebt, neun Jahre auf seinen ersten Bescheid gewartet. Die Berufung gegen diesen sei zuerst abgelehnt worden. Im Bescheid sei allerdings sein Fall mit Textbausteinen aus einem anderen Fall vermischt worden. Erschwerend sei der Umstand, dass seit 1996 unterschiedliche Gesetzesnovellen beschlossen wurden.

Bei einem Termin am Dienstag im Bundesverwaltungsgericht sei das Verfahren des Mannes wieder vertagt worden. Man wolle prüfen, ob der Fluchtgrund "politische Verfolgung" nach wie vor aktuell sei. Das könne bis zu ein Jahr dauern.

Innenministerium verwundert

Das Innenministerium zeigte sich am Donnerstagnachmittag verwundert über Fichtenbauer: Zwar begrüßte das Ministerium grundsätzlich das Prüfverfahren, unverständlich sei aber, dass sich der Fokus der Volksanwaltschaft "offenbar auf das Innenministerium beschränkt", hieß es in einer Aussendung.

In der Verwaltung eines Rechtsstaats seien "die Fragen der Zuständigkeit keine willkürlichen". Es sei "klar festzuhalten, dass weder der Verwaltungsgerichtshof noch der Asylgerichtshof oder das Bundesverwaltungsgericht im Einfluss- oder gar Verantwortungsbereich des Innenministeriums stehen", wurde betont. "Die weit überwiegende Verfahrensdauer ist aber ebendiesen Rechtsmittelinstanzen zuzuordnen."

Gericht: Fall wird zügig bearbeitet

Trotz dieser Kritik sicherte das Innenministerium der Volksanwaltschaft aber "volle Unterstützung" zu, denn "eine derart lange Verfahrensdauer kann in niemandes Interesse sein". Aus dem Bundesverwaltungsgericht hieß es am Donnerstag, der Fall werde zügig bearbeitet.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, meldete sich im Radio ebenfalls zu Wort: Er hält den Fall für "vollkommen bizarr" und für einen "brutalen Anschlag auf die Menschenwürde". Es handle sich zwar um einen Einzelfall, grundsätzlich könnten Fälle aufgrund des Systems aber durchaus mehrere Jahre dauern. Eine Frist für die Erledigung hält Patzelt trotzdem für kontraproduktiv. Er befürchtet, dass dadurch "geschlampt" würde. Er fordert hingegen "kompetente" Ermittler und Entscheider. (red, derStandard.at, 17.7.2014)