Brüssel/Wien - Die EU-Kommission hat am Donnerstag Österreich und elf weitere Staaten wegen fehlender Patientenrechte im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gemahnt. Die EU-Richtlinie über Rechte der Patienten auf Behandlung in einem anderen Mitgliedsland sowie die Erstattung der entsprechenden Kosten in ihrem Heimatstaat hätte am 25. Oktober 2013 umgesetzt sein müssen.

Gesundheitssysteme

Demnach müssen Gesundheitssysteme und Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen Patienten jene Informationen zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um eine fundierte Entscheidung über die Behandlung in einem anderen EU-Land zu treffen.

Österreich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Griechenland, Frankreich, Polen, Finnland und Großbritannien haben die Richtlinie teilweise umgesetzt, aber einige Bestimmungen noch nicht in nationales Recht übergeführt. Diese reichen von den Regeln für die Erstattung der Kosten medizinischer Versorgung im Ausland bis hin zur Auflage für die nationalen Kontaktstellen, einander zu helfen, die Rechnungen des jeweils anderen Landes zu verstehen. Irland und Luxemburg haben noch gar keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt.

Die betreffenden Länder haben zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung ergriffen haben. Teilen sie keine geeigneten Maßnahmen mit, kann die Brüsseler Behörde vor dem EuGH klagen. (APA, 10.7.2014)