Die Regierung in Katalonien hat gegen Airbnb und ähnliche Plattformen Strafen verhängt.

Foto: Airbnb

Die Regierung in Katalonien hat gegen Airbnb und einige weitere Plattformen, über die private Ferienwohnungen vermittelt werden, wegen der Verletzung von regionalem Recht Strafen in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt, berichtet das Wall Street Journal. Appartements, die an Touristen vermietet werden, müssten seit 2012 bei einer Abteilung des spanischen Ministeriums für Tourismus gemeldet werden. Auf Airbnb sind derzeit rund 4.000 Ferienobjekte in Katalonien eingetragen, ein großer Teil davon in der Hauptstadt Barcelona.

Sperre der Webseite wird überlegt

Die katalanische Regierung überlegt außerdem, die Webseite von Airbnb regional sperren zu lassen. Zwar gebe es dafür keine rechtliche Grundlage, jedoch möchte man womöglich mit Internetanbietern zusammenarbeiten, um die IP-Adressen zu sperren, heißt es von offizieller Seite. "Barcelona sollte auf dem letzten Stand der Innovation bleiben. Wir sind über die Entscheidung, die einige Unternehmen beeinflussen und die Stadt zurückhalten wird, enttäuscht", so eine Sprecherin von Airbnb. Das Unternehmen mit Sitz in San Francisco will nun seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

Petitionen für Legalisierung von Home-Sharing

Airbnb gibt an, dass seit dem Start des Dienstes in Katalonien vor rund einem Jahr 4.000 Jobs und 128 Millionen Euro in Barcelona geschaffen wurden. Dem Büro des Bürgermeisters wurde in der vergangenen Woche eine Petition übergeben, die von rund 3.000 Kleinunternehmen unterschrieben wurde und sich für eine Legalisierung des Home-Sharing einsetzt. Auf Change.org gibt es zudem eine weitere Petition, die von fast 2.000 Personen unterstützt wird. Dort heißt es, dass die Bewohner von Barcelona durch die private Vermietung von Ferienobjekten das nötige Kleingeld verdienen, um ihre Rechnungen zu bezahlen.

OGH schiebt Airbnb einen Riegel vor

In Österreich hat der Oberste Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung Airbnb und ähnlichen Diensten einen Riegel vorgeschoben. Die wiederholte und kurzfristige Vermietung von Wohnungen sei nur nach Zustimmung aller Eigentümer einer Liegenschaft oder bei Umwidmung der Wohnung in ein Ferienappartement möglich. (wen, derStandard.at, 09.07.2014)