Bern - Knapp fünf Monate nach dem entsprechenden Bürgervotum zur Einschränkung der Zuwanderung hat die Schweiz die EU offiziell um eine Änderung des Personenfreizügigkeitsabkommens ersucht. Das am heutigen Montag von der Regierung in Bern übermittelte Ansuchen stützt sich auf Artikel 18 des Abkommens, wonach die Vertragsparteien einem Gemischten Ausschuss Anpassungsvorschläge unterbreiten dürfen.

Das Ansuchen basiert auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, das die Schweizer Regierung am 20. Juni verabschiedet hatte. Demnach soll die Zuwanderung ab dem Jahr 2017 gesteuert werden. Die EU sieht darin einen Eingriff in die vereinbarte Personenfreizügigkeit und droht mit einer Ankündigung anderer damit verbundener Abkommen im Wirtschafts- und Bildungsbereich.

Ein Verhandlungsmandat will die Schweiz bis im Herbst ausarbeiten. Dieses werde sich zum einen auf die Eckwerte des Zulassungsmodells, zum anderen auf eine Auslegeordnung der möglichen innen- und außenpolitischen Szenarien stützen, teilte das Schweizerische Außenministerium in einer Aussendung mit. (APA, 7.7.2014)