Bild nicht mehr verfügbar.

Geschäftsführer des Verbandes Österreichischer Zeitungen, Gerald Grünberger: "Wir sind zuversichtlich, dass dies der Bundesregierung gelingen wird."

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien – "Ihr Pressespiegel freut sich über diesen Artikel": Diese Kampagne des Zeitungsverbands entfaltete ihre Wirkung im Justizministerium noch nicht voll.

Der nun aufgetauchte Entwurf für ein neues Urheberrecht enthält eine Festplattenabgabe – und Leistungsschutz für Medieninhalte: "Eine Zeitung, eine Zeitschrift oder Teile davon dürfen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten geschieht, die Inhalte entsprechend aufbereiten."

Aber der Entwurf präzisiert hier nicht wie die deutsche Regelung, dass die Erlaubnis "selbstverständlich nicht" gilt für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in gedruckten oder digitalen Zeitungen. Dort greift weiter das Urheberrecht.

Die österreichische Formulierung könnte ohne den Hinweis etwa als Freibrief für lizenzfreie Pressespiegel verstanden werden, fürchtet der Zeitungsverband.

Dessen Geschäftsführer Gerald Grünberger lobt den Entwurf als "gewaltigen Schritt in die richtige Richtung". Er verlangt "unmissverständliche Formulierungen, die keine Schlupflöcher für Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren offenlassen". Und "Rechtssicherheit". Nachsatz: "Wir sind zuversichtlich, dass dies der Bundesregierung gelingen wird. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass Google und Co ihre ganze Marktmacht einsetzen werden, um ein wirkungsvolles Leistungsschutzrecht zu verhindern." (red, DER STANDARD, 4.7.2014)