In der Strafanstalt Stein gibt es über 100 psychisch kranke Häftlinge.

Foto: Heribert Corn

Wien - "Man muss ein paar Grundsätze wissen, die nirgendwo geschrieben stehen", sagt M., "wenn man sich an die nicht hält, hat man keine Chance auf bedingte Entlassung." M., (Name der Redaktion bekannt), ein sanft wirkender 36-Jähriger mit leiser Stimme und weichem Händedruck, sitzt seit fast fünf Jahren in der Justizanstalt Am Mittersteig in Wien-Margareten. M. ist ein sogenannter "Einundzwanziger", ein Häftling, der wegen besonderer Gefährlichkeit nach Paragraf 21 im Strafgesetzbuch in den "Maßnahmenvollzug" kam.

Der wichtigste Grundsatz lautet laut M.: "Niemals leugnen, immer alles zugeben, auch wenn sie dir etwas zur Last legen, was du nicht getan hast." Sonst gelte man als uneinsichtig oder, noch schlimmer, "untherapierbar" - und das bedeute in letzter Konsequenz "womöglich lebenslang".

Negative Gefährlichkeitsprognose

Wer als untherapierbar gelte, habe eine negative Gefährlichkeitsprognose. Und das bedeute: Inhaftierung über das Strafmaß hinaus. Albert Steinhauser, Grünen-Justizsprecher, bestätigt, dass das häufig vorkomme: "Es gibt Fälle, wo jemand wegen gefährlicher Drohung fünf bis sechs Monate bekommen hat - und dann aber fünf bis sechs Jahre einsitzt."

Andreas Zembaty vom Hilfsverein Neustart beobachtet das ebenfalls: "Die Perspektive der ,sicheren' Verwahrung von Straftätern ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Vordergrund getreten." Der Grund dafür: "Die meisten Justizminister meinen, sie könnten beim Strafvollzug politisch nur verlieren. Das Wichtigste ist für sie, dass sich die Bevölkerung sicher fühlt." Dabei sei die beste "Versicherung" gegen Rückfälle eine umfassende Nachbetreuung von Straftätern.

Immer derselbe Gutachter

M. sagt, er habe damals, vor fünf Jahren, "zum Teil zu Recht" als gefährlich gegolten. Sein Leben sei damals zusammengebrochen, kein Job, kein Geld, kein Halt in der Familie - da habe er seine damalige Partnerin und seine Stieftochter geschlagen. "Nichts tut mir mehr leid", sagt er. Was er rundweg bestreitet, ist die Anschuldigung seiner damals halbwüchsigen Stieftochter, er habe sie sexuell missbraucht. In der U-Haft sprach sich dieser Vorwurf schnell herum, M. landete in der "Häfn-Hierarchie" ganz unten. Ein Mithäftling habe ihn körperlich bedroht, er habe sich dagegen gewehrt. Das habe ihm dann im Prozess die Prognose einer besonderen Gefährlichkeit durch den Gutachter beschert, dessen Arbeit M. nicht eben positiv bewertet.

Denn derselbe Gutachter habe ihn nun, fünf Jahre später, wieder begutachtet. Er habe weder berücksichtigt, dass er, M., jede Therapiemaßnahme angenommen habe, noch, dass ihm die Anstaltsleitung stets "ausgezeichnete Führung" attestiere, und auch nicht, dass er nun studiere und versuche, aus seinem Leben etwas zu machen. Dass seine Ex-Partnerin ihm verziehen hat und wieder mit ihm zusammen sei, werde ihm sogar negativ ausgelegt: "Es heißt, dass ich meine ,alten Muster' wiederhole."

Laut Expertise "nazistische Persönlichketisstörung"

Der Gutachter habe ihm nicht nur eine "nazistische Persönlichketisstörung" (sic!) attestiert, sondern auch eine "dissoziale Störung" sowie "emotionale Instabilität" - zwei Krankheitsbilder, die einander laut ICD-10 (internationale statistische Klassifikation von Krankheiten) ausschlössen.

M. erzählt auch, dass den "Einundzwanzigern" die Therapie in der Haft nicht leicht gemacht werde. Er habe zumeist Gruppentherapien besucht - und diese seien wie folgt abgelaufen: "Der Psychotherapeut hat uns ermutigt zu erzählen, was wir auf dem Herzen haben. Darauf sollten die anderen Häftlinge reagieren, und wir sollten diskutieren." Der Therapeut selbst habe sich nicht dazu geäußert.

Auch Steinhauser kritisiert den Maßnahmenvollzug: "Was unter Broda als besondere Therapie- und Resozialisierungsmaßnahme für psychisch kranke Straftäter gedacht war, erweist sich als Sackgasse." Ein Grund sei die "Übervorsicht der Gutachter und Richter". Steinhauser: "Aus lauter Angst vor öffentlicher Kritik gibt es eine extrem restriktive Handhabe von Entlassungen."

40 Therapiestunden für 700 Häftlinge

Dazu komme, dass es kaum Nachbetreuungs- und Wohnangebote gebe, sowie mangelnde Therapiemöglichkeiten: In einer Anfragebeantwortung durch Ex-Justizministerin Beatrix Karl steht, dass etwa in Stein 40 Psychotherapiestunden pro Woche angeboten werden - für über 700 Insassen, 120 davon psychisch krank.

Die Grünen fordern daher grundlegende Änderungen: etwa mehr Personal - nicht im Bereich der Justizwache, sondern Sozialarbeiter, Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater. Ferner müsse Justizminister Wolfgang Brandstetter sicherstellen, dass die Personalvertretung der Justizwache sich künftig auf ihre "Kernaufgabe beschränkt. Derzeit betreibt sie Strafvollzugspolitik."

Engagierte "Weicheier"

Teile der Truppe sperrten sich gegen jede fortschrittliche Maßnahme. Engagierte Justizwachebeamte, die Theaterprojekte oder Fußballspiele für Häftlinge organisierten, gelten als "Weicheier", die "umgedreht" werden müssten, berichtet der Justizsprecher.

Der Verein Neustart, den Justizminister Brandstetter auch für die Reform-Arbeitsgruppe zum Strafvollzug nachnominiert hat, sieht auch als Ziel an, Alternativen zum Strafvollzug zu entwickeln - und, soweit vorhanden, auszubauen. Zembaty: "Wer einmal ,gesessen' ist, ist für den Rest seines Lebens stigmatisiert." (Petra Stuiber, DER STANDARD, 4.7.2014)