Wien - Dass er am 20. September 2013 in der U1-Station Nestroyplatz ohne ersichtlichen Grund eine ihm wildfremde Frau vor die U-Bahn gestoßen hat, ist einen gebürtigen Tschechen am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht teuer zu stehen gekommen. Der 40-Jährige wurde wegen versuchten Mordes zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Dass das Opfer - eine 43 Jahre alte, ursprünglich aus China stammende Frau, die sich seit 25 Jahren in Wien aufhält - mit dem Leben davonkam, hatte Staatsanwältin Judith Ziska in ihrem Anklagevortrag als Wunder bezeichnet. Der Angeklagte sprach demgegenüber von einem Unfall, der ihm leidtue.

Stoß in den Rücken

Es war vor allem die Geistesgegenwart der Frau, die sie glimpflich davonkommen ließ. Obwohl sie gegen 23.50 Uhr von hinten einen wuchtigen Stoß in den Rücken bekam, der sie meterweit durch die Luft fliegen ließ, ehe sie auf die Geleise prallte und dabei zwei Schneidezähne verlor und schwere Prellungen erlitt, rappelte sie sich umgehend auf. Sie ließ sich von Passanten, die den Vorfall beobachtet hatten, auf den Bahnsteig ziehen. Nur wenige Sekunden, nachdem das geschafft war, fuhr die U-Bahn ein.

"Sie hat sich mit Blickrichtung zur U-Bahn drei Meter von der Bahnsteigkante entfernt befunden. Der Stoß war derart heftig, dass sie viereinhalb Meter nach vorne geflogen und am Bauch auf den Geleisen gelandet ist", schilderte die Staatsanwältin. Die Frau sei "in Panik, in Todesangst" geraten, zumal sie zuvor auf der Anzeigetafel gesehen hatte, dass der nächste Zug nur mehr eine Minute entfernt war.

Opfer traumatisiert

Die psychischen Folgen des Geschehens machen der 43-Jährigen nach wie vor zu schaffen. "Für sie gibt es ein Leben davor und ein Leben danach. Sie hat dem Tod ins Auge geschaut", sagte ihre Anwältin nach dem Vortrag der Anklage. Die Frau befindet sich bis auf Weiteres in psychiatrischer Behandlung. Ihr wurde fachärztlich eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt.

Der Angeklagte behauptete in seiner Einvernahme, das Ganze sei "durch einen unglücklichen Zufall" passiert. Er sei damals nach dem Konsum einer halben Whiskeyflasche und mehreren Bier sehr betrunken gewesen: "Da mein Sehvermögen nicht mehr sehr gut funktioniert hat, bin ich im letzten Moment gegen die Frau gestoßen."

Verletzungsabsicht habe er keine gehabt, betonte der Mann. Dessen ungeachtet fühle er sich "vor Gott schuldig, weil ich ein tiefgläubiger Mensch bin", was er mit einer mitgebrachten Bibel zu unterstreichen versuchte, die er während seiner Befragung griffbereit neben sich abgelegt hatte. Auf die Frage eines beisitzenden Richters, ob er "wie ein Affe" und mit ausgestreckten Armen in der U-Bahn-Station herumgegangen sei, weil die Frau ja gestoßen wurde, meinte der 40-Jährige: "Mein gesundheitlicher Zustand war derart schlimm, dass ich zu keiner wirklichen Handlung mehr fähig war." Er habe "das getan, aber ich wollte es nicht".

Wie der Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten darlegte, wären an sich weit schwerere als die tatsächlich eingetretenen Verletzungen zu erwarten gewesen. Der Sachverständige hätte bei dem Sturz mit einem Schädelbruch und multiplen Knochenfrakturen gerechnet: "Es war ein Zufall, dass nur so wenig passiert ist."

"Heimtückische Vorgangsweise"

Der Schuldspruch im Sinn der Anklage fiel mit 7:1 Stimmen deutlich aus. Bei der Strafbemessung wertete das Gericht die "heimtückische Vorgangsweise" als besonderen Erschwerungsgrund. Das Opfer habe "keine Chance gehabt, den Angriff abzuwehren", sagte Richterin Sonja Weis. Es sei "unglaubliches Glück, dass sie mit dem Leben davon gekommen ist". Bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren seien 15 Jahre tat- und schuldangemessen.

Darüber hinaus wurde der 40-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ausschlaggebend dafür war das Gutachten der Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith, die dem Mann eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung bescheinigt hatte, die sie als eine geistige oder seelische Abartigkeit höheren Grades qualifizierte. Obwohl der 40-Jährige laut Gutachten im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, sei laut Rossmanith zu befürchten, dass er infolge seiner Erkrankung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen könnte.

Auf Basis dieser Einschätzung sei die Unterbringung im Maßnahmevollzug unabdingbar, stellte die vorsitzende Richterin fest. Ohne entsprechende therapeutische Behandlung sei es "naheliegend", dass der Angeklagte "wieder schwere Straftaten gegen Zufallsopfer setzen wird".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige erbat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. (APA, 2.7.2014)