Hamburg - Gegen den Schlagersänger Roberto Blanco liegt ein Haftbefehl vor. Das bestätigte am Montag das Amtsgericht im niederbayerischen Kelheim. In einer Mitteilung des Gerichts hieß es, dass "auf Antrag einer Gläubigerin gegen Roberto Zerquera-Blanco als Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erlassen" wurde.

Der 77-Jährige ("Ein bisschen Spaß muss sein") sei nicht zu einem Termin erschienen, an dem er seine Vermögensverhältnisse offenlegen sollte - trotz Ladung durch den Gerichtsvollzieher. Die "Bild am Sonntag" hatte berichtet, seit einer Woche bestehe der Haftbefehl, weil Blanco seiner Ex-Frau Mireille 150.000 Euro Unterhalt schulde. Ihr Anwalt Klaus Piegeler hatte gesagt: "Herr Blanco hat daher, wenn er die verlangte Vermögensauskunft nicht abgibt, mit seiner jederzeitigen Verhaftung zu rechnen."

Taschenpfändung

Blancos Freiheit liegt derzeit in den Händen seiner Ex-Frau. Eine Verhaftung ist nach Gerichtsangaben nur dann möglich, wenn Mireille Blanco diese auch tatsächlich beantragt. Das sei aber bisher nicht der Fall. "Roberto Zerquero-Blanco ist nicht zur Verhaftung ausgeschrieben", teilte das Gericht mit. Zudem würde eine Verhaftung unterbleiben, wenn die Vermögensauskunft abgegeben ist oder die geschuldeten Zahlungen erfolgt sind.

Im März stand der Gerichtsvollzieher schon einmal bei Blanco vor der Tür, um Einnahmen aus einem Konzert zu pfänden. Das sei aber nicht möglich gewesen, zitierte die "Mittelbayerische Zeitung" den Amtsgerichtsdirektor Ludwig Artinger. Eine sogenannte Taschenpfändung habe 59,90 Euro ergeben.

Blanco selbst meldete sich am Montag in der "Bild"-Zeitung zu Wort und gab dort an, er habe das Geld einfach nicht, das seine Ex-Frau von ihm verlangt. "Ich habe 40 Jahre für sie gesorgt, ihr ein Luxusleben ermöglicht", sagte er. "Jetzt versucht sie, skrupellos Geld von mir zu erpressen. Dabei weiß sie, dass ich es nicht habe." (APA, 30.6.2014)