Graz/Wien - Das Medientransparenzgesetz trat mit 1. Juli 2012 in Kraft. Dies hat sich aber offenbar noch nicht ganz bis Graz durchgesprochen. So ist zumindest ein Rüffel für die Stadt vom Bundesrechnungshof (RH) zu verstehen. Von 30 Meldungen an die Kommunikationsbehörde KommAustria "entsprachen zumindest 25 nicht den gesetzlichen Vorgaben", moniert der Rechnungshof in seinem Bericht.

Die Bundesbehörde beanstandet vor allem die Missachtung einer klaren Trennung zwischen redaktionellen Beiträgen und Werbeeinschaltungen. Die Stadt Graz habe "die medientransparenzrechtlichen Bestimmungen zur Unterscheidbarkeit entgeltlicher von redaktionellen Beiträgen weitgehend nicht eingehalten. Damit war bei veröffentlichten Werbebeiträgen eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil des Mediums nicht ausgeschlossen", heißt es.

Die Stadt hatte auch scheinbar keine Kenntnis, was alles zu deklarieren ist. So wurde mehr angegeben als nötig. Etwa die Förderungen für das Stadtfest der Krone oder den Faschingsumzug der Kleinen Zeitung (in Summe 349.000 Euro). Diese unterliegen nicht dem Medientransparenzgesetz. Der RH rät dringend, die Stadt Graz solle endlich eine eigene Stelle für "Medientransparenz" in der Magistratsdirektion einrichten. Diese sollte die Kontrolle der Medientransparenz übernehmen und die Richtigkeit der Angaben überprüfen. (mue, DER STANDARD, 26.6.2014)